Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §261 Abs1BAO §262 Abs1BAO §262 Abs3BAO §263 Abs1BAO §264 Abs3BAO §265 Abs2BAO §278BAO §279 Abs1BAO §279 Abs2BAO §300 Abs1
Rechtssatz: Wird nach dem Ergehen der Beschwerdevorentscheidung iSd § 262 BAO rechtzeitig ein Vorlageantrag eingebracht, gilt die Beschwerde gemäß § 264 Abs. 3 BAO wiederum als unerledigt. Entscheidet das VwG sodann in der Sache (t... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §261 Abs1;ZollG 1955 §36 Abs1;
Rechtssatz: Der Begriff "Verlegung" bedingt die vollständige Auflassung des bisher im Zollausland gelegenen Wohnsitzes und die
Begründung: eines ausschließlichen Wohnsitzes im österr Zollgebiet. Behält die betreffende Person aus irgendwelchen Gründen auch ihren ausländischen Wohnsitz bei, so genießt sie be... mehr lesen...