Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §235 Abs2;BAO §236 Abs1;BAO §236 Abs3;BAO §237 Abs1;GEG;
Rechtssatz: Im Anwendungsbereich der BAO hat eine einem Abgabenschuldner gewährte Nachsicht gem § 236 Abs 3 BAO iVm 235 Abs 2 BAO das Erlöschen des Abgabenanspruches als solchen zur Folge und schließt damit jede weitere Geltendmachung dieses Anspruches aus. Die Nachsic... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §235 Abs3;BAO §236 Abs3;BAO §294;GEG §9 Abs2;
Rechtssatz: Das GEG 1962 sieht - anders als etwa § 236 Abs 3 BAO iVm § 294 BAO und § 235 Abs 3 BAO - die Möglichkeit eines Widerrufes eines Nachlasses in seinem § 9 Abs 2 GEG nicht vor. In dem nicht näher gesetzlich geregelten Verfahren über Nachsichtsanträge sind die allgemeinen... mehr lesen...