Aus der Beschwerde, der Beschwerdeergänzung und den angefochtenen Bescheiden ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid vom 10. August 2005 forderte das Finanzamt von der Beschwerdeführerin zu Unrecht bezogene Beträge an Familienbeihilfe sowie Kinderabsetzbeträge in Höhe von insgesamt 49.120,29 EUR zurück. Die Beschwerdeführerin erhob Berufung und beantragte, die am 19. September 2005 zur Zahlung fällige Schuld bis zur Entscheidung über die Berufung zu stunden. Mit Berufungs... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs3;BAO §230 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2008/15/0203
Rechtssatz: Einem nach Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens innerhalb der Nachfrist des § 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO gestellten wiederholten Ansuchen um Zahlungserleichterung kommt gemäß § 230 Abs. 3 BAO ke... mehr lesen...
Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, im Erkenntnis der Finanzstrafbehörde erster Instanz sei die Beschwerdeführerin für schuldig befunden worden, in den Monaten März bis September 2001 vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuer für die Monate Jänner bis Juli 2001 in Höhe von insgesamt S 176.864,-- (EUR 12.853,20) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten zu haben. Sie sei desh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §230 Abs3;FinStrG §29 Abs2;
Rechtssatz: Die Beschwerdeführerin (die Beschuldigte) hat am 14. Februar 2002, sohin vor Ablauf der für die Entrichtung der von der gegenständlichen Selbstanzeige betroffenen Abgaben bis 25. Februar 2002 zur Verfügung stehenden Frist, ein Zahlungserleichterungsansuchen nach § 212 Abs. 1 BAO eingebracht. Damit ... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens strittig, ob hinsichtlich eines der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 9. November 1992 rechtskräftig vorgeschriebenen Säumniszuschlages in Höhe von S 748.296,-- mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid zu Recht eine beantragte Nachsicht nicht gewährt wurde. Unstrittig ist, daß die jeweils am 10. September 1991 fällig gewesenen Selb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §210 Abs1;BAO §212;BAO §230 Abs3;
Rechtssatz: Durch die (fristgerechte) Einbringung eines Zahlungserleichterungsansuchens wird lediglich bewirkt, daß gemäß § 230 Abs 3 BAO bis zur Erledigung des Ansuchens Einbringungsmaßnahmen nicht gesetzt werden dürfen. Die einmal eingetretene Fälligkeit erfährt dadurch ebensowenig wie durch eine allenfalls erfolgen... mehr lesen...