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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §210 Abs1;Rechtssatz
Durch die (fristgerechte) Einbringung eines Zahlungserleichterungsansuchens wird lediglich bewirkt, daß gemäß § 230 Abs 3 BAO bis zur Erledigung des Ansuchens Einbringungsmaßnahmen nicht gesetzt werden dürfen. Die einmal eingetretene Fälligkeit erfährt dadurch ebensowenig wie durch eine allenfalls erfolgende Bewilligung einer Zufristung nach § 212 BAO eine Änderung (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, Seite 501).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993130156.X01Im RIS seit
20.11.2000