Nach der Beschwerde und dem Inhalt des ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheides wurde mit Buchung vom 19. Juli 2000 am Abgabenkonto des Beschwerdeführers (261/xxxx) die Einkommensteuervorauszahlung 7-9/2000 in näher angeführter Höhe und mit der gesetzlichen Fälligkeit 16. August 2000 eingewiesen. Bis zum Fälligkeitstag wurde diese Abgabe mit Ausnahme eines geringfügigen Betrages (hinsichtlich dessen am Abgabenkonto ein Guthaben bestanden hatte) nicht entrichtet. Mit... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §7;BAO §214 Abs4;BAO §214 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Die analoge Anwendung einer gesetzlichen Bestimmung setzt eine "Gesetzeslücke" voraus. Bei dieser "Gesetzeslücke" muss es sich um eine sogenannte echte Rechtslücke, sohin eine planwidrige Unvollständigkeit innerhalb des p... mehr lesen...
In einer Beilage zu der am 10. April 1997 beim Finanzamt eingelangten Umsatzsteuervoranmeldung für Februar 1997 ersuchte die beschwerdeführende KG vom ausgewiesenen Überschuss in Höhe von 5,706.426 S einen Teilbetrag von 1,216.377 S auf ein näher bezeichnetes Bankkonto zu überweisen. Ein Betrag von 4,483.926 S sei als Restzahlung "berichtigte Umsatzsteuer 12/96" und ein Betrag von 6.123 S als Restzahlung "berichtigte Umsatzsteuer 01/97" zu verwenden. Eine weitere Berichtigung der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §214 Abs5;BAO §217 Abs1;
Rechtssatz: Grundsätzlich sind gesetzeskonform durchgeführte Verrechnungen nicht nachträglich abzuändern. Eine Ausnahme hievon sieht § 214 Abs. 5 BAO vor. Diese Bestimmung ermöglicht dem Abgabepflichtigen, einen Antrag auf Aufhebung bzw. Nichtherbeiführung der Rechtsfolgen einer Verrechnungsweisung für Selbstbemessungsabgaben ... mehr lesen...