Entscheidungen zu § 212 BAO

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vfgh Beschluss 2001/4/10 A3/01

Begründung: Mit selbstverfaßtem Schriftsatz, datiert mit 2.4.2001, beim Verfassungsgerichtshof eingelangt am 29.3.2001, erhebt der Einschreiter Klage gem. Art137 B-VG und beantragt die Zahlung von gesetzlichen Verzugszinsen samt Zinseszinsen in der Höhe von S 21.789,96 für die verspätete Auszahlung der ihm zuerkannten Notstandshilfe für die Monate Juni und Juli 1999 sowie März, April, Mai, Juni, September, Oktober und Dezember 2000 und Jänner und Februar 2001. Für die Einbrin... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 10.04.2001

RS Vfgh 2001/4/10 A3/01

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art137 / AllgAlVG §51BAO §212BAO §239ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung einer Klage auf Zahlung von Verzugszinsen für verspätet ausbezahlte Notstandshilfe als aussichtslos
Rechtssatz: Eine Regelung im Hinblick auf die verspätete Auszahlung der Notstandshilfe enthält das ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 10.04.2001

TE Vfgh Erkenntnis 1989/3/16 A16/88

Entscheidungsgründe: I. 1. Die auf Art137 B-VG gestützte Klage begehrt die Verurteilung der Republik Österreich (Bund) zur Zahlung von S 11.809,65 an Zinsen, "weil die beklagte Partei dadurch, daß sie zu Unrecht eine Abgabenforderung erhoben hat, dem Kläger einen Rechtsnachteil in der Höhe der gesetzlichen Zinsen zugefügt hat (§1333 ABGB)", samt 4 % Zinsen ab dem Klagstag zuzüglich der Verfahrenskosten. Der Kläger habe vorgeschriebene Grunderwerbsteuer in der Höhe von insgesamt S 1... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 16.03.1989

RS Vfgh 1989/3/16 A16/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / sonstige KlagenABGB §§1431 ffBAO §212BAO §239
Leitsatz: Abweisung einer Klage gegen den Bund auf Bezahlung der gesetzlichen Zinsen für ein Steuerguthaben; keine Anspruchsgrundlage - Absehen des Gesetzgebers von einer Regelung für Verzugszinsen in der BAO steht der analogen Anwendung bürgerlich-rechtlicher Grundsätze entgegen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 16.03.1989

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