Aus der Beschwerde, der Beschwerdeergänzung und den angefochtenen Bescheiden ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid vom 10. August 2005 forderte das Finanzamt von der Beschwerdeführerin zu Unrecht bezogene Beträge an Familienbeihilfe sowie Kinderabsetzbeträge in Höhe von insgesamt 49.120,29 EUR zurück. Die Beschwerdeführerin erhob Berufung und beantragte, die am 19. September 2005 zur Zahlung fällige Schuld bis zur Entscheidung über die Berufung zu stunden. Mit Berufungs... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs3;BAO §230 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2008/15/0203
Rechtssatz: Einem nach Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens innerhalb der Nachfrist des § 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO gestellten wiederholten Ansuchen um Zahlungserleichterung kommt gemäß § 230 Abs. 3 BAO ke... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Juni 1996, zugestellt am 12. Juni 1996, wurden gegenüber der Beschwerdeführerin für 1996 und Folgejahre Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer in Höhe von S 22,064.900,-- festgesetzt. Mit Schriftsatz vom 23. Juli 1996 erhob die Beschwerdeführerin dagegen Berufung. Nach einer beigelegten Vorschaurechnung für 1996 ergebe sich ein steuerpflichtiges Einkommen von S 6,994.000,--. Es werde daher beantragt, die Körperschaftsteuervorauszahlungen für 1996 und Folgejahr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs3;BAO §212 Abs4;BAO §217 Abs1;BAO §218 Abs1;BAO §218 Abs2;
Rechtssatz: Mit der Ansicht, dass eine Nachfrist gem § 218 Abs 2 BAO grundsätzlich nur zur Zahlung verwendet werden könne, sodass eine Berufung gegen die Abweisung des Zahlungserleichterungsansuchens die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages nicht hinausschieben könne, ... mehr lesen...