IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Kantner über die Beschwerde der AA Gen.m.b.H., Z, Adresse 1, vertreten durch Rechtsanwälte AA, BB, Adresse 2, Y, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Z vom 22.12.2017, Zl ***, betreffend Vorschreibung der Kanalanschlussgebühr, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Kantner über die Beschwerde des AA, Z, Adresse 1, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Z vom 03.09.2018, *****, betreffend Vorschreibung der Kanalanschlussgebühr, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Spruch: des angefochtenen Bescheides wird hinsichtlich der Fälligkeit der Anschlus... mehr lesen...