Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §190 Abs1;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs3 litb;BAO §93 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/13/0165 B 19. Jänner 2005
2004/13/0166 B 19. Jänner 2005
2004/13/0167 B 19. Jänner 2005
Rechtssatz: § 190 Abs. 1 BAO bestimmt, dass die für die Feststellungen gemäß § 185 bis 189 geltenden Vorschriften sinngemäß für Bescheide ... mehr lesen...
Der Beschwerde und der dieser in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Erledigung ist zu entnehmen, dass die belangte Behörde die angefochtene Erledigung an die K KG gerichtet hatte. Nach den Beschwerdeausführungen habe PB, dem mit Schenkungsvertrag vom 20. Jänner 1998 die Kommanditanteile des AB übertragen worden waren, mit Schreiben vom selben Tag erklärt, als nunmehr alleiniger Kommanditist den Geschäftsanteil der A GesmbH, der Komplementärin an der Beschwerdeführerin, in F... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/13/0267 B 29. November 2000 RS 3
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des VwGH folgt aus § 191 Abs 1 lit c BAO iVm § 191 Abs 2 legcit, dass dort, wo der Abgabenbehör... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §191 Abs1 litc;BAO §93 Abs2;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0058 B 17. Oktober 2001 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruchs mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem ... mehr lesen...
An eine atypisch stille Gesellschaft (die I-GmbH & Gesellschafter), deren Gesellschafterin die Beschwerdeführerin war, ist mit Ausfertigungsdatum 13. November 1997 ein Bescheid betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für 1993 ergangen. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin die Berufung vom 29. Dezember 1997. Mit dem an die Beschwerdeführerin als Gesellschafterin der "I-GmbH & Gesellschafter" gerichteten angefochtenen Bescheid der belangten Be... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs1;BAO §191 Abs2;BAO §191 Abs3;
Rechtssatz: Im Falle von negativen Feststellungsbescheiden gelangt die Behörde zu dem Ergebnis, dass gemeinschaftliche Einkünfte nicht erzielt worden sind. In diesem Fall sind diejenigen Personen die Gesellschafter (Mitglieder) iSd § 191 Abs 1 bis 3 BAO, denen, falls die Gemeinschaft Einkünfte erzielt hä... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen (an die fünf Beschwerdeführer ergangenen) Bescheid wurden Berufungen vom 5. Jänner 1998 und 30. September 1998 gegen "Bescheide des Finanzamtes X mit Ausfertigungsdatum 3.12.1997 und 1.9.1998 betreffend Feststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb 1991 bis 1996" als unzulässig zurückgewiesen. Vor dem Verwaltungsgerichtshof ist alleine die Frage strittig, ob die belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführer mit der Begründung: zurückweisen durfte, dass ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs2;BAO §6 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/13/0267 B 29. November 2000 RS 3
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des VwGH folgt aus § 191 Abs 1 lit c BAO iVm § 191 Abs 2 legcit, dass dort, wo der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitzeitraum Gesellschafter der später die Firma G GesmbH & Co KG führenden G & R GesmbH & Co KG (im Folgenden kurz: KG). Mit an die KG gerichteten Bescheiden hatte das Finanzamt die Verfahren zur Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für die Streitjahre wieder aufgenommen und die Einkünfte (neu) festgestellt. Gegen diese Bescheide hatten sowohl die KG (mit Schriftsatz vom 12. Juni 1991) als auch der Beschwerdeführer (mit Schriftsatz... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §191 Abs1 litc;BAO §93 Abs2;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0058 B 17. Oktober 2001 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruchs mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §188;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs3 litb;BAO §93 Abs2;BAO §97 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in:
SWK 9/2003, S 309 - S 312; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0014 B 2. August 2000 RS 2
(hier ohne die beiden letzten Sätze) Stammrechtssatz Di... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs3;BAO §188;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs3 litb;BAO §290 Abs1;BAO §81 Abs8;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in:
SWK 9/2003, S 309 - S 312;
Rechtssatz: Der zwingenden gesetzlichen Anordnung des § 191 Abs. 1 lit. c BAO zufolge hätte die angefochtene Erledigung ... mehr lesen...
Im Gefolge einer gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG vom Juli 1993 bis Juli 1994 für den Streitzeitraum durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung der Aufzeichnungen (§ 151 Abs. 1 BAO) hielt der Prüfer fest, dass eine aus dem Beschwerdeführer und R. S. gebildete Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) in den Streitjahren durch die Restaurierung von Altmöbeln vom Prüfer geschätzte Umsätze getätigt und Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt habe. Mit dem Tag einer Hausdurchsuchung am 21.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs2;BAO §6 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/13/0267 B 29. November 2000 RS 3 Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des VwGH folgt aus § 191 Abs 1 lit c BAO iVm § 191 Abs 2 legcit, dass dort, wo der Abgabenbehörde nicht rechtsfä... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §191 Abs1 litc;BAO §93 Abs2;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0058 B 17. Oktober 2001 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruchs mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte zumindest in den Jahren 1987 bis 1990 gemeinsam mit Dipl. Ing. M. K. eine Arbeitsgemeinschaft in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) gebildet, welche ein Architekturbüro betrieben hat. Am 3. August 1990 verstarb der Mitgesellschafter Dipl. Ing. M. K. Der steuerliche Vertreter der Gesellschaft reichte im August 1992 die Erklärung der Einkünfte der Personengesellschaft für 1990 (für den Zeitraum 1. Jänner bis 31. August 1990), und... mehr lesen...
Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung bei der mitbeteiligten Partei, einer aus mehreren Architekten gebildeten "Arbeitsgemeinschaft Planung Neubau A.", wurde unter anderem festgestellt, dass das geprüfte Unternehmen im Jahr 1993 einen Übergangsgewinn (Übergang von § 4 Abs 1 EStG 1988 auf § 4 Abs 3 EStG 1988) in Höhe von rund 8,4 Mio S erklärt und dafür die Begünstigung des § 37 EStG 1988 beantragt habe. Der Prüfer vertrat die Ansicht, dass diese Begünstigung nicht zustehe,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs2;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes folgt aus § 191 Abs. 1 lit. c BAO in Verbindung mit § 191 Abs. 2 legcit, dass dort, wo der Abgabenbehörde nicht rechtsfähige Personenzusammenschlüsse als Gemeinschaften (Vereinigungen) gegenübertreten, der Feststellungsbescheid an eben diese Gemeinschaft (Ve... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0118 E 13. März 1997 RS 3
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Ein Feststellungsbescheid gem § 188 BAO, der nach Beendigung der Personengesellschaft an diese ergeht, entfaltet keine Rechtswirkungen (Hinweis B 13.12.1988, 88/14/0192; B 14.9.1993, 93/15/0080). Auch Umsatzste... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs2;BAO §6 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/13/0267 B 29. November 2000 RS 3
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des VwGH folgt aus § 191 Abs 1 lit c BAO iVm § 191 Abs 2 legcit, dass dort, wo der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §191 Abs1 litc;BAO §93 Abs2;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0058 B 17. Oktober 2001 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruchs mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem ... mehr lesen...
An der erstbeschwerdeführenden S GesmbH sind die zweitbeschwerdeführende R.S. zu 80 % und der drittbeschwerdeführende H.S. zu 20 % beteiligt. Das Stammkapital in Höhe von S 500.000,-- wurde zur Hälfte einbezahlt. Mit 10. Jänner 1987 wurden zwei Verträge zur Errichtung einer unechten stillen Gesellschaft geschlossen, wonach die Zweitbeschwerdeführerin und der Drittbeschwerdeführer der Erstbeschwerdeführerin jeweils als stiller Gesellschafter beitreten sollten. Die Einlage jedes der bei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §191 Abs1 litc;BAO §93 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruchs mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wir... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs1 litc;BAO §92 Abs1 litb;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ein nach § 92 Abs 1 lit b BAO ergangener Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt, ist ein Grundlagenbescheid im Sinn des § 188 BAO (Hinweis E 27.1.1998 97/14/0158; E 24.2.2000 97/1... mehr lesen...
Mit jeweils als "Bescheid gem § 92 Abs 1 lit b BAO" überschriebenen Erledigungen des Finanzamtes vom jeweils 20. September 1993 wurde unter Hinweis auf eine durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung gegenüber "B. A und Mitbesitzer" zu Hdn einer steuerlichen Vertreterin einerseits hinsichtlich Umsatzsteuer und andererseits hinsichtlich einheitlicher und gesonderter Feststellung für die Jahre 1984 bis 1988 ausgesprochen, dass die ergangenen vorläufigen Umsatzsteuerbescheide und vorläufi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Wenn eine Hausgemeinschaft im Zeitpunkt der (versuchten) Zustellung einer als Bescheid intendierten Erledigung nicht mehr bestanden hat, so ist diese an eine nicht mehr existierende Gemeinschaft ergangen und kann daher ke... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §188;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs2;BAO §6 Abs2;UStG 1972 §19 Abs1;UStG 1972 §2 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/13/0267 B 29. November 2000 RS 3 Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des VwGH folgt aus § 191 Abs 1 lit c BAO iVm § 191 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs2;BAO §93 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/13/0234 B 6. April 1994 VwSlg 6881 F/1994 RS 1 Stammrechtssatz Die mit der "Personsumschreibung" getroffene Wahl des Normadressaten ist wesentlicher Bestandteil jedes Bescheides. Die Benennung jener Person, der gegenüber die Behörde di... mehr lesen...
Mit Erledigung des Finanzamtes vom 15. Juli 1993 wurde gegenüber "Dr. Thomas K. (Anm: Dem nunmehrigen Beschwerdeführer) und Mitgesellschafter zH Dr. Thomas K." - unter Hinweis auf einen Betriebsprüfungsbericht - ausgesprochen, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO bzw. eine Veranlagung zur Umsatzsteuer für die Jahre 1989 und 1990 nicht stattfindet. Einen Hinweis auf § 101 Abs 3 BAO enthielt die Erledigung nicht. In dem erwähnten Bericht... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;BAO §191 Abs1 litc;BAO §191 Abs2;BAO §93 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/13/0234 B 6. April 1994 VwSlg 6881 F/1994 RS 1 Stammrechtssatz Die mit der "Personsumschreibung" getroffene Wahl des Normadressaten ist wesentlicher Bestandteil jedes Bescheides. Die Benennung jener Person, der gegenüber die Be... mehr lesen...