Begründung: In dem beim Handelsgericht Wien geführten Firmenbuch sind unter FN ***** die ausländische Firma K***** T***** T***** (künftig: Gesellschaft) und ihre inländische Zweigniederlassung mit einer Geschäftsanschrift in Wien eingetragen. Die Gesellschaft war unter Nr ***** beim Companies Registration Office Dublin (kurz: CRO) als limited company (private company limited by shares) nach irischem Recht mit dem Sitz in Dublin eingetragen. Auf Anfrage des Erstgerichts teilte die ... mehr lesen...
Norm: BAO §160 Abs3
Rechtssatz: Die Löschung der in ihrem Heimatstaat rechtlich nicht mehr bestehenden ausländischen Gesellschaft setzt nicht das Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §160 Abs 3 BAO voraus. Die Löschungssperre nach dieser Gesetzesstelle bezweckt vor allem, dass bis zur Beendigung des Abgabeverfahrens taugliche vertretungsberechtigte Organe der in Auflösung begriffenen Körperschaft zur Verfügung stehen. ... mehr lesen...
Begründung: In dem vom Handelsgericht geführten Firmenbuch ist unter FN ***** die T***** Ges.m.b.H. in Liqu. eingetragen. Mit Generalversammlungsbeschluss vom 16.12.2004 wurde die Auflösung der Gesellschaft beschlossen und Masami T***** zum selbstständig vertretungsbefugten Liquidator bestellt. Am 20.9.2005 beantragte die Gesellschaft, vertreten durch den Liquidator, unter Vorlage des Entlastungsbeschlusses, des Belegexemplares der Wiener Zeitung vom 29.1.2005 über den Gläubigeraufr... mehr lesen...
Norm: BAO §160 Abs3
Rechtssatz: "Es ist nicht Aufgabe des Firmenbuchgerichts, eine dem Wortlaut des §160 Abs 3 BAO nicht entsprechende Bescheinigung des Finanzamtes dahingehend auszulegen, ob sie die Bescheinigung gemäß § 160 Abs 3 BAO sein soll oder nicht. Mangels Vorliegens einer dem Wortlaut des §160 Abs 3 BAO („dass der Löschung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen") entsprechenden Bescheinigung hat das Erstgericht nach erfolglosem Ver... mehr lesen...