Norm: ABGB §387ABGB §435UHG §1GBG §10GBG §94GrEStG §1 Abs1BAO §160
Rechtssatz: Die Bebauung einer Liegenschaft hindert nicht ihre Dereliktion. Die Dereliktions- und Okkupationsmöglichkeit von Superädifikaten ist möglich. Der Erwerb des Eigentumsrechtes durch Okkupation nach vorangegangener Dereliktion erfolgt bei Superädifikaten durch entsprechende Urkundenhinterlegung. Auch für die Zueignung eines derelinquierten Superädifikats ist eine Unb... mehr lesen...
Begründung: Josef F*****, geboren am 5. 9. 1945 ist Eigentümer von 8/18 Anteilen an der Liegenschaft EZ 253, von 16/38 Anteilen an der Liegenschaft EZ 246, von 32/54 Anteilen an der Liegenschaft EZ 247 und von 30/60 Anteilen an der Liegenschaft EZ 244, alle Grundbuch 63204 B*****. Mit Kaufvertrag vom 5. 12. 1997 verkaufte er davon an Christine K*****, geboren am 2. 11. 1954 2/18 Anteile an der EZ 253, 2/38 Anteile an der EZ 246, 2/54 Anteile an der EZ 247 und 2/60 Anteile an der... mehr lesen...
Norm: GBG §32BAO §160
Rechtssatz: Die Aufsandungserklärung ist neben dem Formerfordernis des Bucheintrags materielles Erfordernis der Rechtsänderung und als solches dingliches Verfügungsgeschäft. Die Ausstellung und Unterfertigung einer Aufsandungserklärung kann auch schon vor Erteilung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung klagsweise begehrt werden. Daraus ergibt sich, dass die Aufsandungserklärung weder für die finanzbehördliche Unbedenkl... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger behauptet, zwischen ihm und der Erstbeklagten sei nach vorangegangenen Vertragsverhandlungen am 12. September 1984 ein Kaufvertrag betreffend deren 453/4220-Anteile (Anteil 9 verbunden mit Wohnungseigentum an Top. V und VI) und 103/4220-Anteile (Anteil 10 verbunden mit Wohnungseigentum an Top. VII) der Liegenschaft EZ 635 Grundbuch 81111 Hötting unter Festsetzung eines Kaufpreises von S 2,7 Millionen mündlich "fix vereinbart worden". Der Zweitbeklagte, zu de... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gBAO §160LiegTeilG §29
Rechtssatz: Aus § 29 LiegTeilG und § 160 BAO läßt sich nicht entnehmen, daß mit der amtswegigen Verbücherung bis zum Ablauf von sechs Wochen nach Einlangen der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung innezuhalten wäre bzw die Beteiligten vom Abhandlungsgericht vom Einlangen der Unbedenklichkeitsbescheinigung zu verständigen oder etwa gar zu entsprechender Antragstellung aufzufordern wäre. ... mehr lesen...
Norm: BAO §160EO §350GBG §94 F
Rechtssatz: Dem Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechtes an einer Liegenschaft nach §350 EO kann nur dann stattgegeben werden, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorgelegt wird. Entscheidungstexte 3 Ob 54/77 Entscheidungstext OGH 14.06.1977 3 Ob 54/77 3 Ob 29/80 Entschei... mehr lesen...