RS OGH 1977/9/14 8Ob535/77

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Veröffentlicht am 14.09.1977
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Norm

AußStrG §16 BIII2g
BAO §160
LiegTeilG §29

Rechtssatz

Aus § 29 LiegTeilG und § 160 BAO läßt sich nicht entnehmen, daß mit der amtswegigen Verbücherung bis zum Ablauf von sechs Wochen nach Einlangen der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung innezuhalten wäre bzw die Beteiligten vom Abhandlungsgericht vom Einlangen der Unbedenklichkeitsbescheinigung zu verständigen oder etwa gar zu entsprechender Antragstellung aufzufordern wäre.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 535/77
    Entscheidungstext OGH 14.09.1977 8 Ob 535/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0087798

Dokumentnummer

JJR_19770914_OGH0002_0080OB00535_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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