Beim Beschwerdeführer, der seine Tätigkeit in den Abgabenerklärungen als "Blumenhandel" bezeichnete, fand für die Jahre 1989 bis 1993 eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Im Prüfungsbericht vom 22. Juni 1995 wird zur Tätigkeit des Beschwerdeführers ausgeführt, diese sei darauf gerichtet, Mohnkapseln an Endverbraucher zu verkaufen. Der Beschwerdeführer habe von Beginn seiner Tätigkeit bis zum Verkauf der "Ernte 1991" im Veranlagungsjahr 1993 Einkünfte aus Gewerbebetrieb erk... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §127 Abs1;BAO §128;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Für die Frage, ob der Abgabepflichtige seine Verpflichtung nach § 127 Abs. 1 BAO verletzt hat, kommt es nicht darauf an, ob das Wareneingangsbuch "während der Betriebsprüfung vorhanden" ist. Entscheidend ist vielmehr, dass ein Wareneingangsbuch im Streitzeitraum tatsächlich (den Bestimmungen des § 128 BAO ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren als Einzelunternehmer einen Automatenhandel, wobei er den Gewinn gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972 ermittelte, sowie ab 1. April 1981 die Vermietung von Hotelzimmern an Prostituierte. Daneben war er in den Streitjahren an einer GesBR (Hotel) beteiligt sowie alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer einer Automaten-GmbH (vgl das hg Erkenntnis vom 16. Dezember 1986, 86/14/0077). Im für die Jahre 1979 bis 1981 gemäß § 151 Abs 3 BAO erstatteten... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §127 Abs1;BewG 1955 §68 Abs5;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Hat der Abgabepflichtige unbestrittenermaßen keine Wareneingangsbücher geführt, sind diese nicht "geeignet, eine Nachvollziehung der Umsätze durchzuführen". Mit der bloßen Behauptung, die Kritik des Prüfers an den geführten Spesenverteil... mehr lesen...