Entscheidungsgründe: I. 1. Kunden der beschwerdeführenden (bf.) Gesellschaft, eines Kreditinstitutes, hatten im Zeitraum Juli 1998 bis November 2000 Nullkuponanleihen (Zero-Bonds) erworben. Nach Angaben der bf. Gesellschaft habe sie diese Wertpapiere nicht in ihrem Portefeuille gehabt und auch nicht beworben. Regelmäßig hätten Kunden bestimmte Wertpapiere geordert, die die bf. Gesellschaft aus dem Ausland beschafft habe. Die Zinsen für Zwecke der Kapitalertragsteuer-Gutschrif... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18StGG Art5BAO §117EStG 1988 §95
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Nachforderung von Kapitalertragsteuer (KESt) wegen zu hoch
ausgestellter Gutschriften, Depotentnahmen und Depotübertragungen
nach dem Erwerb von Nullkuponanleihen durch Kunden eines
Kreditinstitute... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft, eine Bank, hat in den Monaten Oktober 2000 bis Dezember 2000 Nullkuponanleihen (Zero-Bonds) verkauft und bei Berechnung der Zinsen für Zwecke der Kapitalertragsteuer-Erstattung die sog. lineare Berechnungsmethode angewendet. 2. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Klagenfurt, vom 24. Februar 2003 wurde u.a. die Berufung gegen den Bescheid des Finanzamte... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art18 Abs1B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs5 / FristsetzungB-VG Art140 Abs7 zweiter SatzBAO §117, §271
Leitsatz: Verstoß des in der Bundesabgabenordnung normierten
Verböserungsverbotes hinsichtlich der Einschränkung der Bindung der
Abgabenbehörde an die Rechtsauslegung der Höchstgerichte bzw von
bestimmten Erlässen gegen das Rechtsstaatsprinz... mehr lesen...