IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Dr. Grassinger über die Beschwerde von Frau A, ***, ***, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 30. Jänner 2019, Zl. ***, mit welchem der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde *** vom 25. September 2018, Zl. ***, betreffend die Vorschreibung der Wasserbezugsgebühr für die Jahre 2013 bis 2017 gem... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.04.2019 Norm: GdwasserleitungsG NÖ 1978 §10GdwasserleitungsG NÖ 1978 §15BAO §114 Abs1
Rechtssatz: Eine zivilrechtliche Rechtsgestaltung, der zufolge die Abgabenschuld trotz gegebener Tatbestandsmäßigkeit nicht (bzw nicht in voller Höhe) entstünde, kann ohne eine diesbezügliche (Berücksichtigungsregelung) Regelung in den Abgabenvorschriften (Abgabenverfahrensvorschriften) w... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 25.04.2019 Norm: GdwasserleitungsG NÖ 1978 §10GdwasserleitungsG NÖ 1978 §15BAO §114 Abs1
Rechtssatz: Abmachungen zwischen dem Abgabengläubiger und dem Abgabenschuldner über den Inhalt der Abgabenschuld, wie etwa auch über einen teilweisen oder gänzlichen Verzicht auf die Abgabenforderung, sind ohne abgabenrechtliche Bedeutung. Insbesondere kann die Behörde ohne gesetzliche Er... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 25.04.2019 Norm: GdwasserleitungsG NÖ 1978 §10GdwasserleitungsG NÖ 1978 §15BAO §114 Abs1
Rechtssatz: Der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nicht ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer allenfalls auch unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung für die Vergangenheit. Die Behörde ist vielmehr verpflichtet, von einer als gesetzwi... mehr lesen...