Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Strafantrag vom 01.06.2023, MDR-DI-1255137-2022, wurde von der Disziplinaranwältin der Stadt Wien (in Folge: Disziplinaranwältin) dem zu diesem Zeitpunkt bereits im Ruhestand befindlichen Mitglied des Verwaltungsgerichts Wien, XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter), zur Last gelegt, in zahlreichen, näher bezeichneten Verfahren nicht nachvollziehbare Verfahrensstillstände bzw. Rückstände bei der schriftli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes als Disziplinargericht des Verwaltungsgerichtes XXXX über den im
Spruch: bezeichneten Strafantrag des stellvertretenden Disziplinaranwaltes der Stadt Wien (in Folge: Disziplinaranwalt) gegen XXXX (in Folge: Beschuldigter); diesem wird im Strafantrag vorgeworfen, in acht näher genannten, vom ihm als Richter des Verwaltungsgerichtes XXXX geführten V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes als Disziplinargericht des Verwaltungsgerichtes Wien über den im
Spruch: bezeichneten Strafantrag der Disziplinaranwältin der Stadt Wien (in Folge: Disziplinaranwältin) gegen XXXX (in Folge: Beschuldigter), welcher mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14.11.2019, W170 2207255-1/15E, bereits hinsichtlich der dort beschriebenen Dienstpflic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes als Disziplinargericht des Verwaltungsgerichtes Wien über den im
Spruch: bezeichneten Strafantrag der Disziplinaranwältin der Stadt Wien (in Folge: Disziplinaranwältin) gegen XXXX (in Folge: Beschuldigter); diesem wird im Strafantrag im Wesentlichen vorgeworfen, in einem privatrechtlichen Streit zwischen seiner damaligen Lebensgefährtin und der Inhab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist seit dem 01.01.2014 Richterin am Verwaltungsgericht Wien und beantragte mit Schreiben vom 15.05.2015 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, mit dem festgestellt wird, dass sie aus Anlass ihrer Ernennung zum Mitglied des Verwaltungsgerichts Wien ab dem 01.01.2014 in die Gehaltsstufe 2 des Schemas Verwaltungsgericht Wien (VGW) übergeleitet werde. Weiters beantragte sie die rückwirkende Nachzahlung des ihr au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist seit dem 01.01.2014 Richterin am Verwaltungsgericht Wien und beantragte mit Schreiben vom 15.05.2015 die Erlassung eines Feststellungsbescheides, mit dem festgestellt wird, dass sie aus Anlass ihrer Ernennung zum Mitglied des Verwaltungsgerichts Wien ab dem 01.01.2014 in die Gehaltsstufe 2 des Schemas Verwaltungsgericht Wien (VGW) übergeleitet werde. Weiters beantragte sie die rückwirkende Nachzahlung des ihr au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin trat am 14.04.1998 als Vertragsbedienstete in ein öffentliche-rechtliches Dienstverhältnis zur Stadt Wien ein. Besoldungsrechtlich wurde sie in das Schema IV, Verwendungsgruppe A, Dienstklasse IV, Gehaltsstufe 6 mit dem Vorrückungsstichtag 10.02.1998 eingereiht. 2. Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 2 - Zentrales Mitarbeiter/innenservice für Dienstrecht und Besoldung vom 31.08.2001, Zl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 22.07.2015 die Feststellung, dass er aus Anlass seiner Ernennung zum Mitglied des Verwaltungsgerichts Wien ab dem 01.01.2014 in die sich unter Einrechnung aller seiner bisherigen Ausbildungen und Dienstverhältnisse ergebende Gehaltsstufe des Schemas VGW übergeleitet werde sowie die rückwirkende Nachzahlung des ihm gebührenden Gehalts. Dazu führte er zusammengefasst aus, mit Wirksamkeit seiner... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 02.03.2016 die Feststellung, dass er aus Anlass seiner Ernennung zum Mitglied des Verwaltungsgerichts Wien ab dem 01.01.2014 in die Gehaltsstufe 2 übergeleitet werde sowie die rückwirkende Nachzahlung des ihm zustehenden Gehalts. Begründend führte er aus, dass er seit 01.01.2014 Richter am Verwaltungsgericht Wien sei. Zuvor sei er mit Wirkung vom 01.02.2012 zum Mitglied des Unabhängigen Verwa... mehr lesen...