Das Verwaltungsgericht Wien fasst durch seinen Landesrechtspfleger Ortner über die Säumnisbeschwerde der M. B. vom 13.07.2017 hinsichtlich der am 24.04.2017 beim Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 40 eingebrachte Anträge auf Mindestsicherung und auf Mietbeihilfe, den BESCHLUSS: Die Säumnisbeschwerde wird gemäß § 31 Abs. 1 VwGVG iVm § 8 Abs. 1 VwGVG als verfrüht zurückgewiesen. Begründung: I. Verfahrensgang und festgestellter Sachverhalt: Am 24.04.2017 ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 08.08.2017 Index: 40/01 VerwaltungsverfahrenL92009 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung Wien
Norm: VwGVG §8 Abs1WMG §35
Rechtssatz: Laut VwGH v. 28.01.2004, Zl. 2003/12/0147, ist für die Zulässigkeit einer Säumnisbeschwerde der Zeitpunkt ihrer Erhebung maßgeblich. Wurde die Säumnisbeschwerde vor Ablauf der in § 8 VwGVG genannten Frist erhoben, ist sie – ... mehr lesen...