Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang und Feststellungen: 1.1. Der Beschwerdeführer hatte sich am XXXX .2023 auf die ausgeschriebene der Leitung des Bereichs XXXX in der Bildungsdirektion XXXX beworben. 1.1. Der Beschwerdeführer hatte sich am römisch 40 .2023 auf die ausgeschriebene der Leitung des Bereichs römisch 40 in der Bildungsdirektion römisch 40 beworben. 1.2. Ohne den Beschwerdeführer anzuhören wurde aufgrund des Gutachten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin – BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist seit 01.04.2005 mit der Funktion der Fachvorständin des Finanzamtes XXXX (im Folgenden FA B-R-S) betraut. Sie bewarb sich auf die am 24.12.2016 ausgeschriebene Stelle einer Vorständin/Vorstand des FA B-R-S mit Ende der Bewerbungsfrist 24.01.2017 und kam nach Beteiligung an dem diesbezüglichen Bewerbungsverfahren nicht zum Zug. 1.2. Sie ste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist seit 1999 Leiter der Abteilung PT2 "Recht" der Gruppe "Telekom - Post" im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT). Mit Kundmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 05.08.2011 erfolgte die Ausschreibung der Funktion der Leitung der Gruppe "Telekom - Post" sowie der Abteilung PT1 "Grundsatzangelegenheiten" im BMVIT. De... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Eingabe vom 09.07.2018 stellte der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der Planstellenbesetzung des Leiters des Geschäftsbereiches B (Verfahren und Support) und zugleich Stellvertreter des Landespolizeidirektors für XXXX u.a. folgenden Feststellungsantrag bei der belangten Behörde: "Es möge unter Heranziehung der Bewerbungsunterlagen festgestellt werden, dass [der Beschwerdeführer] sowohl die in der Ausschreibung unter litera a) bis d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Eingabe vom 09.07.2018 stellte der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der Planstellenbesetzung des Leiters des Geschäftsbereiches B (Verfahren und Support) und zugleich Stellvertreter des Landespolizeidirektors für XXXX folgende Feststellungsanträge bei der belangten Behörde: "1.) Es möge festgestellt werden, dass entgegen der Bestimmung des § 4 Abs. 2 AusG-GO keine Beschlussfassung über die Tagesordnung erfolgte und daher eine nicht... mehr lesen...