1 Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) stellte am 23. Oktober 2018 gemäß § 25 Abs. 3 BUAG gegen den Revisionswerber einen Rückstandsausweis hinsichtlich Zuschlägen nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) von € 12.156,70 zuzüglich Zinsen aus. Der Revisionswerber erhob dagegen einen Einspruch. 2 Mit Bescheid vom 4. November 2019 sprach die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung aus, dass dem Einspruch des Revisionswerbers nicht stattg... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §2BUAG §2 Abs1 litgBUAG §2 Abs2 litgBUAG §3 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/08/0234 E 29. Jänner 2020 RS 3 Stammrechtssatz Vom BUAG werden nicht nur Betriebe (Unternehmungen) bzw. Arbeitgeber erfasst, die eine Tätigkeit im gesamten oder überwiegenden Umfang einer der aufgezählten Betriebsarten ausüben, sondern auch Betriebe, die sich auf einen kleineren ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §1 Abs3BUAG §3 Abs1GewO 1994 §1 Abs2
Rechtssatz: Zum Verständnis des § 3 Abs. 1 zweiter Satz BUAG hat der VwGH auf den Begriff der Gewerbsmäßigkeit nach der GewO 1994 verwiesen. Als gewerbsmäßige Tätigkeiten kommen danach nur solche Tätigkeiten in Betracht, die in einer Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsverkehr in Form der Produktion von Gütern, ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §3 Abs1GewO 1994 §1 Abs2GewO 1994 §117 Abs4
Rechtssatz: Von einer Tätigkeit, die lediglich zur Befriedigung des Eigenbedarfs bzw. für den eigenen Betrieb gesetzt wird, ist dagegen eine wirtschaftliche Tätigkeit zu unterscheiden, bei der - entsprechend dem Tätigkeitsbereich eines Bauträgers (§ 117 Abs. 4 GewO 1994) - ein Bauvorhaben abgewickelt wird... mehr lesen...
1 Die Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) stellte gegenüber dem Revisionswerber am 20. Dezember 2016 und 21. Dezember 2016 Rückstandsausweise aus, aus denen sich unter Berücksichtigung einer nachfolgenden "Gutschrift" offene Zuschläge nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) von EUR 2.560,27 und EUR 389,84 ergaben. Der Revisionswerber erhob dagegen Einsprüche und bestritt die Anwendbarkeit des BUAG. 2 Mit Bescheid vom 17. März 2017 sprach die ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §2BUAG §3 Abs1
Rechtssatz: Vom BUAG werden nicht nur Betriebe (Unternehmungen) bzw. Arbeitgeber erfasst, die eine Tätigkeit im gesamten oder überwiegenden Umfang einer der aufgezählten Betriebsarten ausüben, sondern auch Betriebe, die sich auf einen kleineren Teilbereich spezialisiert haben, wobei es für die Qualifizierung als Spezialbetrieb im Geltungsbereich des BUA... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist Inhaberin eines Betriebes, der sich mit Brunnenbohrungen und damit im Zusammenhang stehenden Installationsarbeiten befasst. Mit Schreiben vom 29. Jänner 1993 schrieb die mitbeteiligte Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse der beschwerdeführenden Gesellschaft Zuschläge nach § 22 Abs. 1 und 5 des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) vor. Bei einer Erhebung sei festgestellt worden, dass die in der Anlage genannten Arbeitne... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, daß die Arbeitsverhältnisse der drei erstgenannten Mitbeteiligten, und zwar des Zweitmitbeteiligten vom 16. April bis 12. August 1990 und des Erst- und Drittmitbeteiligten vom 16. April 1990 bis 29. Juli 1990, zur Beschwerdeführerin gemäß § 2 Abs. 1 lit. a und e sowie Abs. 2 lit. a und e in Verbindung mit § 3 den Vorschriften des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) unterlägen.... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §2 Abs1 lita idF 1989/363;BUAG §2 Abs2 lita;BUAG §3 Abs1;
Rechtssatz: Die in § 2 Abs 1 lit a BUAG und § 2 Abs 2 lita BUAG jeweils nach dem Wort "Fassadenbeschichtungsbetriebe" eingefügten Klammerausdrücke "ausgenommen Betriebe der Maler und Anstreicher" sind iVm § 3 BUAG so zu interpretieren, daß Fassadenbeschichtungsarbeiten in Betrieben der Maler und Anstreicher nic... mehr lesen...