Entscheidungen zu § 25 Abs. 3 BUAG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Beschluss 2022/4/27 Ra 2020/08/0156

1        Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) stellte gegenüber der Revisionswerberin am 25. Juli 2019 einen Rückstandsausweis aus, in dem offene Zuschläge nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) sowie Nebengebühren für den Zeitraum Juli 2017 von insgesamt 15.015,24 € ausgewiesen wurden. 2        Die Revisionswerberin erhob dagegen Einspruch und bestritt die Anwendbarkeit des BUAG und - aus Vorsichtsgründen, sollte die Anwendbarkeit doch gegeben se... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 27.04.2022

TE Vwgh Erkenntnis 2019/12/5 Ra 2019/08/0124

1 Mit Schreiben vom 8. Juni 2018 teilte die BUAK der mitbeteiligten Partei mit, dass sie vier näher genannte Arbeitnehmer, die dem BUAG unterlägen (§ 1 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 BUAG), mindestens drei Zuschlagzeiträume hindurch nicht gemäß § 22 BUAG gemeldet habe. Somit gelange § 27 BUAG zur Anwendung (Einbeziehung ins System der BUAK). Die mitbeteiligte Partei könne die sofort fälligen Zuschlagsforderungen der dem Schreiben beigelegten Berichtigungsanzeige entnehmen. 2 Die mitbet... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.12.2019

RS Vwgh 2019/12/5 Ra 2019/08/0124

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §25 Abs3BUAG §25 Abs5BUAG §25 Abs6VwGVG 2014 §28 Abs3VwRallg
Rechtssatz: Gemäß § 25 Abs. 5 BUAG hat die Bezirksverwaltungsbehörde nach einem Einspruch gegen einen gemäß § 25 Abs. 3 BUAG ergangenen Rückstandsausweis mit Bescheid über die Richtigkeit der Vorschreibung zu entscheiden. In der
Begründung: dieser Entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.12.2019

TE Vwgh Erkenntnis 2001/10/4 98/08/0368

Mit Rückstandsausweis vom 5. Februar 1996 verpflichtete die mitbeteiligte Bauarbeiter - Urlaubs- und Abfertigungskasse (im Folgenden: Kasse) gemäß den §§ 25 Abs. 3 und 25a Abs. 7 BUAG den Beschwerdeführer als Geschäftsführer der Ing. F. N. GmbH, ordnungsgemäß vorgeschriebene rückständige und vollstreckbare Zuschläge zum Lohn gemäß den §§ 21 und 21a BUAG samt Nebengebühren in der Höhe von S 2,118.084,-- für den Zeitraum Juli bis Dezember 1995 zu entrichten. Gegen diesen Rückstandsauswe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.10.2001

RS Vwgh 2001/10/4 98/08/0368

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §25 Abs3;BUAG §25 Abs4;BUAG §25 Abs5;BUAG §25 Abs6;BUAG §25 Abs7;BUAG §25 Abs8;BUAG §25a Abs7 idF 1996/754; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/08/0369 E 4. Oktober 2001
Rechtssatz: Hinsichtlich der Zulässigkeit der Erlassung eines Rückstandsausweises gegen die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen gilt, dass die Verfahrensvo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.10.2001

TE Vwgh Beschluss 2000/12/20 97/08/0092

Mit Rückstandsausweis vom 19. Oktober 1994 verpflichtete die mitbeteiligte Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse gemäß den §§ 25 Abs. 3 und 25a Abs. 7 BUAG die Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin der K Gesellschaft m.b.H., ordnungsgemäß vorgeschriebene, rückständige und vollstreckbare Zuschläge zum Lohn gemäß §§ 21 und 21a BUAG samt Nebengebühren in der Höhe von S 239.283,-- für den Zeitraum März 1993 bis August 1993 zu entrichten. Gegen diesen Rückstandsausweis erhob die Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.12.2000

RS Vwgh 2000/12/20 97/08/0092

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BUAG §25 Abs3;BUAG §25 Abs4;BUAG §25 Abs5;BUAG §25 Abs6;BUAG §25 Abs7;BUAG §25 Abs8;BUAG §25a Abs7 idF 1996/754;BUAG §40 Abs1d idF 1996/754;
Rechtssatz: § 25 Abs 3 bis 8 BUAG gilt gemäß § 25a Abs 7 letzter Satz BUAG idF BGBl Nr 1996/754 auch für die Auferlegung der Zuschlagshaftung auf die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen. Diese Gesetzesstelle trat z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.2000

RS Vwgh 1989/6/29 89/09/0035

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §8;BUAG §25 Abs3;BUAG §25 Abs5;
Rechtssatz: Die Urlaubs- und Abfertigungskasse hat gegen jene bezirksverwaltungsbehördlichen Entscheidungen, die in Erledigung ihrer formellen Anträge erflossen, ein Berufungsrecht. Diese Interpretation ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 25 Abs 5 BArbUG sowie aus dem Sinn und Zweck des Bauar... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1989

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