Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem Straferkenntnis vom XXXX , GZ. XXXX , entschied das Fernmeldebüro (im Folgenden: „belangte Behörde“) wie folgt: „Herr XXXX , geb. am XXXX , hat gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F., als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung der Firma XXXX am Standort ‚ XXXX ‘ nach außen berufene Person (Firmenbuch-nummer XXXX ) zu verantworten, dass diese eine elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde nach einer erfolgten Aufforderung zur Rechtfertigung im Rahmen des behördlichen Strafverfahrens, der Beschwerdeführer habe es als Inhaber der - XXXX - zu verantworten, dass am XXXX , XXXX Uhr, von seinem Unternehmen aus in einem Fall elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung von der E-Mail-Adresse XXXX mit dem
Betreff: „ XXXX “ an Herrn XXXX an die E-Mail-Adresse ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom XXXX , Zlen. XXXX , wurde nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die gemeinsame Beschwerde 1.) des XXXX und 2.) der XXXX gegen das Straferkenntnis des Fernmeldebüros für Tirol und Vorarlberg vom XXXX , GZ. XXXX , mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass die verletzte Bestimmung „§ 107 Abs. 2 iVm § 109 Abs. 3 Zif. 20 Telekommunikationsgesetz (TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003 idF BGBl. ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom XXXX , Zlen. XXXX , wurde nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die gemeinsame Beschwerde 1.) des XXXX und 2.) der XXXX gegen das Straferkenntnis des Fernmeldebüros für Tirol und Vorarlberg vom XXXX , GZ. XXXX , mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass die verletzte Bestimmung „§ 107 Abs. 2 iVm § 109 Abs. 3 Zif. 20 Telekommunikationsgesetz (TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003 idF BGBl. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem hier angefochtenen Straferkenntnis des Fernmeldebüros (im Folgenden belangte Behörde) vom 13.08.2020 wird XXXX (im Folgenden erste beschwerdeführende Partei) als außenvertretungsbefugtes Organ der XXXX (im Folgenden zweite beschwerdeführende Partei) wegen Verwaltungsübertretungen gemäß § 107 Abs. 2 TKG 2003, BGBl I 70/2003 idF I 78/2018, iVm § 9 Abs. 1 VStG und § 109 Abs. 3 Z 20 TKG 2003, BGBl I 70/2003 idF I 16/2020, zu einer Geld... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem hier angefochtenen Straferkenntnis des Fernmeldebüros (im Folgenden belangte Behörde) vom 13.08.2020 wird XXXX (im Folgenden erste beschwerdeführende Partei) als außenvertretungsbefugtes Organ der XXXX (im Folgenden zweite beschwerdeführende Partei) wegen Verwaltungsübertretungen gemäß § 107 Abs. 2 TKG 2003, BGBl I 70/2003 idF I 78/2018, iVm § 9 Abs. 1 VStG und § 109 Abs. 3 Z 20 TKG 2003, BGBl I 70/2003 idF I 16/2020, zu einer Geld... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG I.1. Mit Schreiben vom XXXX forderte das Fernmeldebüro für Tirol und Vorarlberg (im Folgenden: „belangte Behörde“) XXXX (im Folgenden: „Erstbeschwerdeführer“) zur Rechtfertigung auf. Dem Erstbeschwerdeführer wurde zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: „Zweitbeschwerdeführerin“) zu verantworten, dass am XXXX um XXXX Uhr, am XXXX um XXXX Uhr, am XXXX um XXXX Uhr, am XXXX um XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG I.1. Mit Schreiben vom XXXX forderte das Fernmeldebüro für Tirol und Vorarlberg (im Folgenden: „belangte Behörde“) XXXX (im Folgenden: „Erstbeschwerdeführer“) zur Rechtfertigung auf. Dem Erstbeschwerdeführer wurde zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: „Zweitbeschwerdeführerin“) zu verantworten, dass am XXXX um XXXX Uhr, am XXXX um XXXX Uhr, am XXXX um XXXX Uhr, am XXXX um XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die belangte Behörde entschied mit – mit derselben Geschäftszahl bezeichneten – Straferkenntnissen vom XXXX , dass XXXX (im Folgenden: „Erstbeschwerdeführer“), XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“ bzw. „Zweitbeschwerdeführer“) und XXXX (im Folgenden: „Drittbeschwerdeführer“) als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: „Viertbeschwerdeführerin“), somit als außenvertretungsbefugte Organe und gemäß § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die belangte Behörde entschied mit – mit derselben Geschäftszahl bezeichneten – Straferkenntnissen vom XXXX , dass XXXX (im Folgenden: „Erstbeschwerdeführer“), XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“ bzw. „Zweitbeschwerdeführer“) und XXXX (im Folgenden: „Drittbeschwerdeführer“) als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: „Viertbeschwerdeführerin“), somit als außenvertretungsbefugte Organe und gemäß § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die belangte Behörde entschied mit – mit derselben Geschäftszahl bezeichneten – Straferkenntnissen vom XXXX , dass XXXX (im Folgenden: „Erstbeschwerdeführer“), XXXX (im Folgenden: „Zweitbeschwerdeführer“) und XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“ bzw. „Drittbeschwerdeführer“) als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: „Viertbeschwerdeführerin“), somit als außenvertretungsbefugte Organe und gemäß § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die belangte Behörde entschied mit – mit derselben Geschäftszahl bezeichneten – Straferkenntnissen vom XXXX , dass XXXX (im Folgenden: „Erstbeschwerdeführer“), XXXX (im Folgenden: „Zweitbeschwerdeführer“) und XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“ bzw. „Drittbeschwerdeführer“) als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: „Viertbeschwerdeführerin“), somit als außenvertretungsbefugte Organe und gemäß § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die belangte Behörde entschied mit – mit derselben Geschäftszahl bezeichneten – Straferkenntnissen vom XXXX , dass XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“ bzw. „Erstbeschwerdeführer“), XXXX (im Folgenden: „Zweitbeschwerdeführer“) und XXXX (im Folgenden: „Drittbeschwerdeführer“) als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: „Viertbeschwerdeführerin“), somit als außenvertretungsbefugte Organe und gemäß § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die belangte Behörde entschied mit – mit derselben Geschäftszahl bezeichneten – Straferkenntnissen vom XXXX , dass XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“ bzw. „Erstbeschwerdeführer“), XXXX (im Folgenden: „Zweitbeschwerdeführer“) und XXXX (im Folgenden: „Drittbeschwerdeführer“) als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: „Viertbeschwerdeführerin“), somit als außenvertretungsbefugte Organe und gemäß § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG I.1. Mit Schreiben vom XXXX und XXXX forderte das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im Folgenden: „belangte Behörde“) XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“) zur Rechtfertigung auf. Dem Beschwerdeführer wurde zur Last gelegt, er habe am XXXX , um XXXX Uhr, ausgehend von seiner E-Mail-Adresse XXXX , elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung für zwei von ihm gehaltene Vorträge an XXXX (im Folgenden: „Anzeigenle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. FESTSTELLUNGEN 1.1. Der Beschwerdeführer hat am XXXX von einem ihm zuzurechnenden E-Mail-Account ( XXXX ) an die E-Mail-Adresse XXXX jeweils eine E-Mail übermittelt. Inhalt der E-Mails war eine "Okkasionsliste", die diverse Angebote über Farben und Maschinen, wie Digitaldrucker, Plattenstanze sowie -kopierer, Pappscheren usw., enthielt. 1.2. Die E-Mail-Adresse XXXX ist XXXX " zuzurechnen. Inhaber ist XXXX , der am XXXX Anzeige bei der belangten Behörde ers... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oa. Straferkenntnis vom XXXX verhängte die belangte Behörde über den Antragsteller wegen der Verletzung von § 107 Abs. 2 Z 1 TKG 2003 gemäß § 109 Abs. 3 Z 20 TKG 2003 eine Geldstrafe in der Höhe von XXXX Euro (Ersatzfreiheitsstrafe: XXXX Stunden). Als zu zahlender Gesamtbetrag wurde im Straferkenntnis - samt einem Kostenbeitrag in der Höhe von XXXX Euro - ein Betrag von XXXX Euro festgelegt. Dem Straferkenntnis ist folgende Beschreibung ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oa. Straferkenntnis vom 09.07.2019 verhängte die belangte Behörde über den Antragsteller wegen der Verletzung von § 107 Abs. 2 TKG 2003 gemäß § 109 Abs. 3 Z 20 TKG 2003 eine Geldstrafe in der Höhe von 400 Euro. Als zu zahlender Gesamtbetrag wurde im Straferkenntnis - samt einem Kostenbeitrag in der Höhe von 40 Euro - ein Betrag von 440 Euro festgelegt. Dem Straferkenntnis ist folgende Beschreibung der Tat zu entnehmen: "Sie sind und wa... mehr lesen...