IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Konecny über die Beschwerde der Frau Mag. A. B., vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 19.12.2017, Zahl …, betreffend Entziehung der Lenkerberechtigung, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 21.08.2018, fortgesetzt am 09.10.2018 (Datum der Verkündung der Entscheidung) zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs. 1 und 2 des Verwaltungsger... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 10.01.2019 Index: 90/02 Führerscheingesetz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FSG §3 Abs1 Z3FSG §8 Abs3FSG §24 Abs1 Z1FSG §24 Abs4FSG §25 Abs2FSG-GV §3 Abs1 Z4FSG-GV §3 Abs3FSG-GV §17 Abs1FSG-GV §17 Abs2FSG-GV §18 Abs1FSG-GV §18 Abs2FSG-GV §18 Abs6AVG §45 Abs2AVG §52
Rechtssatz: Eine Beobachtungsfahrt ist nur dann erforderlich, wenn die übrigen Beweisergebnisse, i... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Fritz über die Beschwerde des (1997 geborenen) Herrn S. B., vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 26.06.2017, Zl. F/4546/VA/17, betreffend Erteilung einer befristeten Lenkberechtigung, nach am 23.01.2018 durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird der Beschwerde keine Folge gegeben. Der ... mehr lesen...
Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Fritz über die Beschwerde des (am ...1968 geborenen) Herrn G. B. in Wien, L., gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 08.06.2017, Zl. F/9777/VA/2016 (beim ersten Absatz des Spruches handelt es sich um die schriftliche Ausfertigung des am 21.11.2016 mündlich verkündeten Bescheides), betreffend Befristung der Lenkberechtigung und Ablieferungsverpflichtung I) den BESCHLUSS gefasst: Di... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Romano über die Beschwerde des Herrn K. Kr., Wien, …, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 09.02.2017, Zl. F/731/VA/17, zu Recht erkannt: I. Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird der Beschwerde keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid bestätigt. II. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an den Verwaltungsger... mehr lesen...