Die am 31. Oktober 1983 geborene Beschwerdeführerin beantragte mit Eingabe vom 13. April 2000 die "Führerscheinumschreibung gemäss § 23 Abs. 3 FSG" (betreffend ihren vom State of New Mexico am 5. Oktober 1999 ausgestellten Führerschein) mit dem Vorbringen, sie habe von August bis Dezember 1999 ihren ausschließlichen Wohnsitz in Santa Fe im US-Bundesstaat New Mexico, gehabt, wo sie eine High School besucht habe. Da es ihr nicht möglich gewesen sei, mit öffentlichen Verkehrsmitteln... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E0720401090/02 Führerscheingesetz
Norm: 31991L0439 Führerschein-RL Art6 Abs2;31991L0439 Führerschein-RL Art6 Abs3;31991L0439 Führerschein-RL Art8 Abs6;EURallg;FSG 1997 §1 Abs4;FSG 1997 §15 Abs3;FSG 1997 §23 Abs3;FSG 1997 §3;FSG 1997 §6;
Rechtssatz: Ob die im § 6 FSG 1997 festgelegten Altersgrenzen vorliegen, ist bei Erteilung der Lenkberechtigung gemäß § 23 Abs. 3 FSG 1997 nicht ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §23 Abs3 Z1;FSG 1997 §23 Abs3 Z2;FSG 1997 §23 Abs3 Z3;FSG 1997 §23 Abs3 Z4;FSG 1997 §23 Abs3 Z5;FSG 1997 §3;FSG 1997 §6;FSG 1997 §8;FSG-DV 1997 §9;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass für die Erteilung einer österreichischen Lenkberechtigung anstelle der Nicht-EWR-Lenkberechtigung nicht die (alle) im § 3 FSG 1997 bzw. im 2. Abschnitt des FSG 1997 in den §§ 6-12 aufgez... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich Folgendes: Dem Beschwerdeführer wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. Dezember 1995 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit entzogen. Weiters wurde ausgesprochen, dass ihm für die Dauer von zehn Jahren, gerechnet ab 15. Juni 1992 keine Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe, wobei in ... mehr lesen...