Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 4 Führerscheingesetz - FSG (in der Fassung vor der 5. FSG-Novelle, BGBl. I Nr. 81/2002) aufgefordert, ein von einem Amtsarzt erstelltes Gutachten über seine gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Klassen C1, C, E (C1), E (C) und G vorzulegen. In der Begründung: werden Bedenken gegen die gesundheitliche Eignung des Beschwerdeführers zum Lenken von Kraftfahrzeugen dies... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §25;FSG 1997 §26 Abs5;FSG 1997 §28;KFG 1967 §75 Abs1;KFG 1967; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/11/0342 E 22. März 2002 RS 1 Stammrechtssatz Der Grundsatz der Einheitlichkeit des Entziehungsverfahrens - wie sie der Verwaltungsgerichtshof zum KFG 1967 ausgesprochen hat - wird auch im Geltungsbereich des F... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 7, § 24 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 4 sowie § 28 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klassen AV und B für die Dauer von acht Monaten ab der am 31. Jänner 2001 erfolgten Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides vom 26. Jänner 2001 entzogen und der Auftrag zur Vorlage eines von einem Amtsarzt erstellten Gutachtens erteilt. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Beh... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §25;FSG 1997 §26 Abs5;FSG 1997 §28;KFG 1967 §75 Abs1;KFG 1967;
Rechtssatz: Der Grundsatz der Einheitlichkeit des Entziehungsverfahrens - wie sie der Verwaltungsgerichtshof zum KFG 1967 ausgesprochen hat - wird auch im Geltungsbereich des FSG 1997 fortgeführt (siehe die hg. Erkenntnisse vom 1. Juli 1999, Zl. 9... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. November 1999 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 28 Abs. 2 Z. 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 FSG und § 14 Abs. 3 FSG-GV aufgefordert, sich bei der Bundespolizeidirektion Wien einer amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung seiner gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen zu unterziehen sowie die zur Erstattung des amtsärztlichen Gutachtens erforderliche Stellungnahme einer ve... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §26 Abs5;FSG 1997 §28 Abs2;FSG 1997 §28;
Rechtssatz: § 28 Abs 2 FSG 1997 bietet der Behörde die Grundlage, vor der Wiederausfolgung des Führerscheines vom Betreffenden unter bestimmten Voraussetzungen die in dieser Gesetzesstelle genannten Nachweise zu verlangen, wenn begründete Bedenken an seiner Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen bestehen, dass dieses "Verlange... mehr lesen...