Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf die Darstellung des Sachverhaltes in dem den Beschwerdeführer betreffenden Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 2002/11/0060, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der im Instanzenzug ergangene Bescheid der belangten Behörde vom 26. November 2001, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf Wiederausfolgung des Führerscheines mit der Begründung: , die Lenkberechtigung sei gemäß § 27 Abs. 1 Z 1 FSG erloschen, abgewiesen worden war, wegen Re... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §10 Abs4 idF 2002/I/032;FSG 1997 §10 Abs4 Z1 idF 2002/I/032;FSG 1997 §10 Abs4 Z2 idF 2002/I/032;FSG 1997 §10 Abs4 Z3 idF 2002/I/032;FSG 1997 §24 Abs1 Z2 idF 2002/I/032;FSG 1997 §27 Abs1 Z1 idF 2002/I/032;FSG 1997 §5 Abs5 idF 2002/I/032;
Rechtssatz: Eine Lenkerberechtigung erlischt durch Fristablauf (allein) nur dann, wenn die Lenkerberechtigung entweder gemäß § 5 Abs.... mehr lesen...
In der Beschwerde wird folgender Sachverhalt vorgebracht: Der Beschwerdeführer habe eine Lenkberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B besessen, die zuletzt bis 9. Juli 1997 verlängert worden sei. Mit Schreiben vom 2. November 1998 habe er den Antrag auf Verlängerung der befristeten Lenkberechtigung bzw. auf Erteilung einer neuen unbefristeten Lenkberechtigung gestellt. Dieses Schreiben sei offensichtlich bei der Behörde (der Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt) ni... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;FSG 1997 §10 Abs4 Z1;FSG 1997 §27 Abs1 Z2;FSG 1997 §8 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Wird eine befristete Lenkberechtigung erteilt , so ist mit der Erlassung des betreffenden Bescheides dieses Verfahren abgeschlossen. Mit diesem Bescheid wurde die (materielle) Rechtslage insoweit gestaltet, als dem Betreffende... mehr lesen...