Norm: ASVG idF StrukturanpassungsG 1996 §253d Abs2ASVG §367 Abs2BPGG §12 Abs2TPGG §8
Rechtssatz: § 367 Abs 2 ASVG verpflichtet die Sozialversicherungsträger zur Bescheiderlassung über die Feststellung des Ruhens in jenem Umfang, in dem sie eine Bescheidpflicht über die Zuerkennung der Leistung trifft. Im Umfang dieser Bescheiderlassungspflicht wird das Ruhen daher nicht ex lege, sondern erst mit der Erlassung des Bescheides wirksam. ... mehr lesen...
Norm: EO §35 CEO §36 DEO §382 Z8 IIIGEO §399 Abs1 Z4BPGG §12 Abs2TPGG §8
Rechtssatz: 1.) Eine sich gegen die Exekutionsführung richtende Klage ist nur dann wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges unstatthaft, wenn das Gesetz die erhobene Einwendung in ein besonderes Verfahren außerhalb des Zivilprozesses verweist. Ein Streit darüber, ob trotz Erfüllung der durch einstweilige Verfügung - zur Sicherung des Hauptanspruches - aufgetragenen Verbindlich... mehr lesen...
Norm: EO §35 CZPO §391BPGG §12 Abs2TPGG §8
Rechtssatz: Das gemäß § 35 Abs 2 EO zuständige Prozeßgericht kann sich mit einer Gegenforderung, die im Wege der Aufrechnung zum Erlöschen des Anspruches führen soll, als Vorfrage auch dann beschäftigen, wenn diese Gegenforderung im Wege einer Leistungsklage vor das Arbeitsgericht gehört. Vor dem gemäß § 35 Abs 2 EO zuständigen Prozeßgericht können nur solche Gegenforderungen nicht behandelt werden, fü... mehr lesen...