Im Zusammenlegungsverfahren Z wurde von der Niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde (ABB) der Zusammenlegungsplan durch Auflage in der Zeit vom 3. bis 17. November 1987 erlassen. Dieser Zusammenlegungsplan wurde u.a. von der Rechtsvorgängerin des Beschwerdeführers mit Berufung angefochten. Im Verfahren vor dem Landesagrarsenat beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung (LAS) legte die Berufungswerberin zur Untermauerung ihres Rechtsmittels ein Privatgutachten über die einz... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht
Norm: AgrBehG 1950 §6 Abs2;AgrVG §10 Abs1;AgrVG §10 Abs2;AgrVG §10 Abs3;AgrVG §10 Abs4;AgrVG §9 Abs1;AgrVG §9 Abs4;AVG §45 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Im Umstand, daß der Oberste Agrarsenat erstmals in seinem Bescheid das Ergebnis fachkundiger Überlegungen über die Aussagekraft des von ... mehr lesen...
I 1. Im Zusammenlegungsverfahren S hat das Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz durch Auflage zur allgemeinen Einsicht in der Zeit vom 6. November bis 20. November 1989 den Zusammenlegungsplan (Bescheid vom 6. Oktober 1989) erlassen. 2. Die dagegen von den nunmehrigen Beschwerdeführern erhobene Berufung (vom 22. November 1989) hat der Landesagrarsenat beim Amt der Burgenländischen Landesregierung (die belangte Behörde) mit Bescheid vom 11. Jänne... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht
Norm: AgrBehG 1950 §5 Abs2 idF 1974/476;AgrVG §10 Abs4;B-VG Art133 Z4;B-VG Art20 Abs2;B-VG Art83 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VfGH wird das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen R... mehr lesen...