Entscheidungsgründe: I. 1.a) Der Beschwerdeführer hat am 31. Mai 1978 im Zuge des Zusammenlegungsverfahrens Obritz Berufung gegen den Besitzstandsausweis und den Bewertungsplan erhoben. Die Nö. Agrarbezirksbehörde hat diese Eingabe dem Beschwerdeführer mit dem Auftrag zur Verbesserung (Beibringung einer zweiten Ausfertigung und einer Vollmacht) binnen einer Woche rückgestellt. Der Beschwerdeführer reagierte darauf mit einem Schreiben vom 27. Juni 1978 mit folgendem Wortlaut: "... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art12 Abs2B-VG Art18 Abs1B-VG Art83 Abs2StGG Art13AgrBehG §5 Abs2 Z1AgrVG §1AVG §34 Abs3AVG §36 Abs2
Rechtssatz: AVG 1950; keine Bedenken gegen §34 Abs3; kein Entzug des gesetzlichen Richters; keine Verletzung des Rechtes der freien Meinungsäußerung und des Gleichheitsrechtes ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Die Agrarbezirksbehörde Graz verhängte mit Bescheid vom 1. August 1977, Z 3 G 39/647-1977, über J.B. gemäß §34 Abs3 AVG 1950 eine Ordnungsstrafe von 1.000 S, im Fall der Uneinbringlichkeit eine Haftstrafe von drei Tagen, weil er sich in einem Schreiben an diese Behörde im Grundzusammenlegungsverfahren Gleinstätten einer grob beleidigenden Ausdrucksweise bedient habe, indem er äußerte: "Ich verbiete Ihnen auftragsgemäß ein für allemal, die Frau Z. damit ei... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungStGG Art5StGG Art13AgrVG §1AVG §34 Abs3AVG §36 Abs2
Rechtssatz: AVG 1950; keine Bedenken gegen §34 Abs3; keine denkunmögliche und keine willkürliche Anwendung dieser Bestimmung; keine Verletzung des Rechtes der freien Meinungsäußerung Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1.a) Die Nö. Agrarbezirksbehörde hat mit der Verordnung vom 8. Feber 1972, Z 4280-72, das Verfahren zur Zusammenlegung der land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücke in Dippersdorf eingeleitet. Von diesem Zusammenlegungsverfahren ist auch ein Grundstück der Beschwerdeführerin betroffen. Am 9. Dezember 1975 hat die Beschwerdeführerin bei der Agrarbezirksbehörde eine Klage wegen Besitzstörung an einem in das Zusammenlegungsverfahren einbezogenen Grundstück... mehr lesen...
Index: 80 Land-und Forstwirtschaft80/01 Organisationsrecht
Norm: B-VG Art2B-VG Art12 Abs1 Z3, Art12 Abs2B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungAgrBehG §7 Abs2 idF BGBl 476/1974 AgrVG §1AVG §73 Abs2AVG §74
Rechtssatz: Agrarbehördengesetz 1950, keine Berufungsmöglichkeit an den OAS in einem von der Agrarbehörde durchzuführenden Besitzstörungsverfahren; keine Zuständigkeit des OAS zur Entscheidung über ... mehr lesen...