Norm: AHG §2 Abs2StadtErnG §1StadtErnG §3StadtErnG §11
Rechtssatz: § 2 Abs 2 AHG kann nicht ohne weiters auf Ansprüche nach dem StEG übertragen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 27/90 Entscheidungstext OGH 19.12.1990 1 Ob 27/90 Veröff: SZ 63/223 = JBl 1992,49 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0050225... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Einzelrichter beim Landesgericht Innsbruck erkannte den Kläger mit Urteil vom 10. 3. 1980, GZ 22 Vr 505/80-11, im Sinne des Strafantrages der Staatsanwaltschaft des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs.1 StGB und des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs.1 und 84 Abs.1 StGB schuldig, verurteilte ihn hiefür zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten und legte ihm zur Last, er habe 1.) am 14. 8. 1979 seine Stieftochter Rosemarie ... mehr lesen...
Begründung: Karoline K*** ist Mieterin der 65 m2 großen Wohnung Nr. 24-26 im Haus der Antragsgegner Wien 15., Viktoriagasse 14 a. Mit dem am 5. August 1986 beim Magistratischen Bezirksamt für den 15. Bezirk, Schlichtungsstelle, eingebrachten Antrag begehrte Karoline K*** die Überprüfung der Zulässigkeit des ihr vorgeschriebenen Zinsausmaßes, und zwar im Hinblick darauf, daß die Wohnung zur Zeit ihrer Anmietung der Ausstattungskategorie D angehört habe, weil lediglich Anschlüsse fü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin des Hauses Amtsplatz Nr. 2 (des ehemaligen Gasthauses "Amtstor") in Bregenz. Der Kläger hat am 15. Jänner 1981 ein im zweiten Stock dieses Hauses gelegenes Zimmer samt Küche im Gesamtausmaß von 26 m2 gegen einen monatlichen Hauptmietzins von S 1.730,-- gemietet. Er begehrt die Rückzahlung eines Zinsbetrages von S 82.992,-- s.A. für die Zeit vom 15. Jänner 1981 bis 14. Mai 1985. Nach seinem Standpunkt ist die Mietzinsvereinbarung i... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller, die Erst- bis Zehntantragsgegner und der die Hausverwaltung führende Antragsgegnervertreter Dr. Oskar B sind die Miteigentümer des Hauses Wien 1., Nibelungengasse 1-3. Die Zweitantragstellerin ist die Gattin des Erstantragstellers. Die Elftantragsgegnerin ist die Fruchtnießerin der Miteigentumsanteile des Antragsgegnervertreters. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind miteinander verwandt bzw. verschwägert. Mit dem 7.4.1983 bei der Schlichtun... mehr lesen...
Norm: MG §16 Abs3MG §17 AMRG §16 Abs2 Z4StadtErnG §3 Z10
Rechtssatz: Für die Unterstellung einer Wohnung unter § 3 Z 10 StadtErnG war maßgebend, ob sich die für die betreffende Wohnung bestimmte Wasserentnahme und / oder der für diese bestimmte Abort innerhalb oder außerhalb der Wohnung befand (befanden), nicht aber - zum Unterschied von der Regelung des § 16 Abs 2 Z 4 MRG - die Brauchbarkeit der genannten Einrichtungen. Der OGH gelangt daher (... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z4bMRG §30 Abs2 Z16StadtErnG §3 Z10
Rechtssatz: Dieser Kündigungsgrund ist nur auf die zur Beseitigung der Mängel, die eine Wohnung im Sinne des § 3 Z 10 StadtErnG zu einer Substandardwohnung herabmindern, abgestellt. Nur in diesem Rahmen - und nicht für weitgehende bauliche Veränderungen ohne den notwendigen Zusammenhang mit der Verbesserung, selbst bei Vergrößerung des Bestandobjektes - wird der Mieter vor die Wahl gestellt,... mehr lesen...
Norm: MG §16 Abs3StadtErnG §3
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Abort einer Wohhnung außerhalb liegt, reicht allein für deren Einstufung als Substandardwohnung aus. Entscheidungstexte 2 Ob 522/79 Entscheidungstext OGH 29.05.1979 2 Ob 522/79 Veröff: ImmZ 1980,37 8 Ob 571/82 Entscheidungstext OGH 09.06.1983 8 Ob 571/82 ... mehr lesen...