Mit Bescheid des Magistrates Linz, Finanzrechts- und Steueramt vom 17. Juli 1997 wurde gegenüber der Post und Telekom Austria AG als Gesamtrechtsnachfolgerin der Republik Österreich, Post und Telegrafenverwaltung, Post- und Telegrafendirektion für Oberösterreich und Salzburg, für den Zeitraum 1. April 1994 bis 30. April 1996 im Zusammenhang mit Bezügen an Dienstnehmer im Fernmeldebereich Kommunalsteuer in Höhe von S 22,080.078,-- (Bemessungsgrundlage S 736,002.600,--) festgesetzt sowi... mehr lesen...
Mit Antrag vom 14. Jänner 1998 ersuchte die Post und Telekom Austria AG das Finanzamt für Körperschaften gemäß § 10 Abs. 5 KommStG 1993 um Zuteilung der Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer. In der Eingabe wurde ausgeführt, die Stadt Linz habe der Post und Telekom Austria AG als Gesamtrechtsnachfolgerin des Bundes, Post- und Telegraphenverwaltung (im Folgenden: PTV), mit Bescheid vom 17. Juli 1997 Kommunalsteuer vorgeschrieben. Der Vorschreibung sei die Lohnsumme der Dienstnehmer im... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz91/01 Fernmeldewesen91/02 Post
Norm: FG 1993 §2 Z10;FG 1993 §44 Abs4;KommStG 1993 §3 Abs1;KommStG 1993 §3 Abs3;KStG 1988 §2 Abs1;KStG 1988 §2 Abs5;PostG §16;PostG §6;PostG §9;UStG 1972 §2 Abs4 Z2;UStG 1994 §2 Abs4 Z2;UStG 1994 §2 Abs4 Z3;
Rechtssatz: Da die PTV (Post- und Telegraphenverwaltung, Anm.) im Streitzeitraum (hier: 1. April 1994 bis 30.... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr - Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung als oberste Postbehörde - vom 6. Dezember 1989 wurde die Zulassung der vom Beschwerdeführer herausgegebenen und verlegten Druckschrift "XY" zum Postzeitungsversand widerrufen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der beantragt wird, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur Be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof91/02 Post
Norm: PostG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Widerruf der Zulassung zum Postzeitungsversand - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Zulassung der vom Bf herausgegebenen und verlegten Druckschrift zum Postzeitungsversand widerrufen. Es stellt aber nicht schon jeder durch den Widerruf der Zulassung zum Postzeitungsversand entstehende wirtschaftliche Nacht... mehr lesen...