RS Vwgh 1990/1/26 AW 90/03/0002

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Veröffentlicht am 26.01.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
91/02 Post

Norm

PostG;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Widerruf der Zulassung zum Postzeitungsversand - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Zulassung der vom Bf herausgegebenen und verlegten Druckschrift zum Postzeitungsversand widerrufen. Es stellt aber nicht schon jeder durch den Widerruf der Zulassung zum Postzeitungsversand entstehende wirtschaftliche Nachteil einen "unverhältnismäßigen Nachteil" iSd G dar. Gerade um die Unverhältnismäßigkeit eines Nachteiles erkennen zu können, wäre es erforderlich gewesen, auch bestimmte Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bf zu machen. Im vorliegenden Aufschiebungsantrag fehlen derartige Angaben, soweit sie die Herausgabe der Druckschrift betreffen. Solcherart aber vermag der VwGH nicht zu erkennen, weshalb der Vollzug des angefochtenen Bescheides für den Bf einen unverhältnismäßigen Nachteil darstellen würde. Dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung war daher nicht stattzugeben.

Schlagworte

Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990030002.A01

Im RIS seit

26.01.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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