Entscheidungen zu § 14 PostG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 2004/10/11 16Ok9/04

Norm: KartG 1988 §35PostG §14PTSG §1
Rechtssatz: Das Postgesetz geht von einer Teilnahme der Post (PTA) am Wettbewerb aus. Der dadurch dem Unternehmen eingeräumte Spielraum unterliegt der kartellrechtlichen Kontrolle (so schon 16 Ok 3/01). Entscheidungstexte 16 Ok 9/04 Entscheidungstext OGH 11.10.2004 16 Ok 9/04 European Case La... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.10.2004

RS OGH 2003/11/17 16Ok14/03

Norm: PSTG §1 Abs1PostG §14
Rechtssatz: Das Postgesetz geht von einer Teilnahme der Post (PTA) am Wettbewerb aus (so schon 16Ok3/01). Hier: Vertrieb von Postwertzeichen. Entscheidungstexte 16 Ok 14/03 Entscheidungstext OGH 17.11.2003 16 Ok 14/03 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118288 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.11.2003

RS OGH 2001/9/5 16Ok3/01, 16Ok9/04, 16Ok46/05

Norm: KartG 1988 §35KartG 1988 §52PostG §6PostG §14EG Amsterdam Art82EGV Maastricht Art86
Rechtssatz: Beim Vorwurf eines Konkurrenten, das Verhalten der Post, die nicht adressierten Werbesendungen in die Hausbrieffächer einzulegen, sei missbräuchlich, handelt es sich um eine Frage des Behinderungsmissbrauchs; es ist daher zu prüfen, ob das beanstandete Einlegen der nicht adressierten Werbesendungen in die Hausbrieffächer ein vom normalen Produk... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.09.2001

RS OGH 1989/12/19 4Ob50/89 (4Ob51/89)

Norm: PostG §14
Rechtssatz: Die ausdrückliche Einräumung einer Befugnis der öffentlichen Hand zu privatwirtschaftlichen Handeln in § 14 PostG verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, auch die Festlegung der Grenzen dieses Handelns ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Der Oberste Gerichtshof sieht daher keine Veranlassung, § 14 PostG beim Verfassungsgerichtshof anzufechten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1989

RS OGH 1989/12/19 4Ob50/89 (4Ob51/89)

Norm: PostG §14
Rechtssatz: § 14 PostG will die über das gesamte Bundesgebiet verteilten Postämter und die sich daraus ergebende Nähe zur Bevölkerung auch in den entlegensten Gebieten für "andere Leistungen" nutzbar machen; die Post ist nicht verpflichtet, Leistungen im Sinne des § 14 PostG zu erbringen, muß aber jeden Ermessensmißbrauch vermeiden. Voraussetzung für die Erbringung der Leistungen nach dieser Gesetzesstelle sind die Einhaltung d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1989

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