Norm
PostG §14Rechtssatz
Die ausdrückliche Einräumung einer Befugnis der öffentlichen Hand zu privatwirtschaftlichen Handeln in § 14 PostG verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, auch die Festlegung der Grenzen dieses Handelns ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Der Oberste Gerichtshof sieht daher keine Veranlassung, § 14 PostG beim Verfassungsgerichtshof anzufechten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0071430Dokumentnummer
JJR_19891219_OGH0002_0040OB00050_8900000_012