Mit einem Schriftsatz vom 3. September 1990 teilte ein Versicherungsunternehmen dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern mit, daß der am 13. März 1990 verstorbene Erblasser, der Ehegatte der Beschwerdeführerin, eine Erbschaftssteuerversicherung abgeschlossen hatte. Die Überweisung der Versicherungssumme wurde für 1. Oktober 1990 angekündigt. In Streit steht, ob der Beschwerdeführerin die im § 16 Abs. 3 ErbStG 1955 vorgesehene Ermäßigung der Erbschaftssteuer für die Erbschaftssteu... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern57/02 Förderungen (Versicherung)
Norm: ErbStG §16 Abs1;ErbStG §16 Abs2;ErbStG §16 Abs3;VersicherungsförderungsG 1954 Art2; Beachte Besprechung in:AnwBl 1994/6 S 446-447;
Rechtssatz: § 16 Abs 1 bis 3 ErbStG 1955 wurde aus Art II Versicherungsförderungsgesetz, BGBl 1954/181, übernommen. Nach den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage dieses Bundesgesetzes (Hinweis 3... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern57/02 Förderungen (Versicherung)57/09 Sonstiges Versicherungsrecht
Norm: ErbStG §16 Abs1;VersicherungsförderungsG 1954 Art2;VersVG §166;VersVG §167;
Rechtssatz: Die Person des Begünstigten aus einem Lebensversicherungsvertrag erfährt durch die zusätzliche Vereinbarung einer "Erbschaftssteuerversicherung" keine Änderung. Der Abschluß einer Erbschaftssteuerversicherung hat auf die Bezugsbe... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §16 Abs1;ErbStG §16 Abs2;ErbStG §16 Abs3; Beachte Besprechung in:AnwBl 1994/6 S 446-447;
Rechtssatz: Aus der Begriffsbestimmung der "Erbschaftssteuerversicherung" in § 16 Abs 1 ErbStG ist in Verbindung mit den Verrechnungsvorschriften des Abs 2 die klare Absicht des Gesetzgebers - wie sie auch in den Gesetzesmaterialien, 305 BlgNr 7 GP, dokumentiert wurde - ... mehr lesen...