Der Beschwerdeführer stand bis 30. Juni 1996 als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war im maßgeblichen Zeitraum beim Arbeitsmarktservice Tirol beschäftigt. Mit Schreiben vom 18. August 1995 teilte die Buchhaltung des Bundessozialamtes Tirol (BH), eine Dienststelle des Bundes, als "bezugsliquidierende Stelle" dem Beschwerdeführer mit, daß er für seine Tochter B. in der Zeit vom 1. Jänner 1994 bis 31. August 1995 einen "Überempfang der Familienbe... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich62 Arbeitsmarktverwaltung63/02 Gehaltsgesetz68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMSG 1994 §64 Abs1 Z1;FamLAG 1967 §26 idF 1996/201;FamLAG 1967 §46 Abs1 idF 1977/646;FamLAGNov 1993 Art2 §2 idF 1996/201 Art72 Z38;GehG 1956 §13a Abs1;
Rechtssatz: Gehört ein Bundesbeamter dem Amt des Arbeitsmarktservice iSd § 64 Abs 1 Z 1 AMSG 1994 an und erfolgt für ihn die Auszahlung sowohl der Bezü... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §42 Abs1 lita;FamLAG 1967 §46 Abs1;FamLAG 1967 §46 Abs2;
Rechtssatz: Unter einer Unternehmung (einem Betrieb) iSd § 42 Abs 1 lit a FamLAG ist eine in einer bestimmten Organisationsform in Erscheinung tretende wirtschaftliche Tätigkeit zu verstehen, die sich auf Vermögenswerte stützt und mit Einnahmen und Ausgaben verbunden ist. Unmaßgeblich ist, in welcher Org... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §42 Abs1 lita;FamLAG 1967 §46 Abs1;FamLAG 1967 §46 Abs2;
Rechtssatz: Dafür, was als ein von der Gemeinde verwalteter Betrieb anzusehen ist, ist die Geschäftsverteilung eines Gemeindeamtes nicht entscheidend. Abteilungen (Verwaltungseinheiten) eines Gemeindeamtes, die teils betriebliche (unternehmerische) Tätigkeit entfalten - es sei denn, sie wären von völlig ... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §42 Abs1 lita;FamLAG 1967 §46 Abs1;FamLAG 1967 §46 Abs2;
Rechtssatz: Die Tätigkeit des Verkehrsamtes einer Gemeinde (Abteilung des Gemeindeamtes) ist, soweit sie nicht auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet ist, sondern im Interesse der Förderung des Fremdenverkehrs im allgemeinen gelegen ist, ohne daß eine Leistungsbeziehung zu bestimmten Personen bestünde... mehr lesen...