Begründung: Mit vier Schreiben vom 7. Oktober 1986 teilte die beklagte Partei dem Kläger im wesentlichen mit, daß ihm auf Grund der ihr vorgelegten Familienbeihilfenkarte für September 1986 für sieben Kinder eine nachzuzahlende Familienbeihilfe von S 9.450,-- gebühre, daß seine Pension mit Kinderzuschuß für sechs Kinder und Ausgleichszulage ab 1. Oktober 1986 S 11.310,40 netto betrage, daß von der im Oktober (1986) gebührenden Pensionssonderzahlung von S 7.252,60 zur Hereinbringun... mehr lesen...
Norm: FamLAG §19FamLAG §20JN §1 CXV
Rechtssatz: Eine Fehleintragung in der Familienbeihilfenkarte ändert an der Unzulässigkeit des Rechtsweges nichts; entstehen über die Richtigkeit der Eintragung Streitigkeiten, entscheidet gemäß § 20 Abs 1 FamLAG das nach § 42 zuständige Finanzamt. Der Kläger kann sich daher auch in diesem Fall wegen der Auszahlung der rückständigen Familienbeihilfe nur an das Finanzamt wenden. Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte entließ den bei ihm als Arbeiter beschäftigten Kläger am 19. Juni 1985. Der Kläger machte mit der Behauptung, ungerechtfertigt entlassen worden zu sein, neben anderen, nicht Gegenstand dieses Rekursverfahrens bildenden Ansprüchen in Höhe von zuletzt S 63.254,85 auch Ansprüche auf Familienbeihilfe für die Monate Juni und Juli 1985 in Höhe von S 4.800,-- sA geltend. Das Erstgericht wies das Klagebegehren auf Bezahlung von S 2.400,-- Familienbeihilfe für Juli... mehr lesen...
Norm: LAG §20
Rechtssatz: Die Frist des Abs 3 schließt an die Frist des Abs 2 oder an die Beendigung des Dienstverhältnisses an. Sie beginnt nicht erst mit dem Antragstage zu laufen. Entscheidungstexte 2 Ob 351/53 Entscheidungstext OGH 06.05.1953 2 Ob 351/53 Veröff: MietSlg 3588 7 Ob 395/56 Entscheidungstext OGH 01.08.1956 7 ... mehr lesen...