Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 01.04.2015, XXXX , hatte der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie die bauliche Umgestaltung und die Sicherung der Eisenbahnkreuzung in km XXXX der ÖBB-Strecke XXXX durch Lichtzeichen gemäß 49 Abs. 2 Eisenbahngesetz 1957, BGBl. 60 idF BGBl. I 60/2019 (im Folgenden: EisbG), iVm § 4 Abs. 1 Z 3 der Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 festgelegt. Bis dahin war die Eisenbahnkreuzung in km XXXX mit einer Gemeind... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (in der Folge „mitbeteiligte Partei“) stellte als Eisenbahnunternehmen am XXXX beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (Oberste Eisenbahnbehörde, nunmehr Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie; in der Folge „belangte Behörde“) einen Antrag auf bescheidmäßige Regelung der Kostentragung nach § 48 Abs. 2 EisbG bzw. § 48 Abs. 3 EisbG betreffend die Sicherung der Ei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid ordnete die belangte Behörde gemäß § 48 Abs. 1 Z 2 Eisenbahngesetz 1957, BGBl. 60 idF BGBl. I 137/2015 (im Folgenden: EisbG), die Auflassung der Eisenbahnkreuzung in km 15,405 einer näher bezeichneten Eisenbahnstrecke mit einer Gemeindestraße im Gebiet der beschwerdeführenden Gemeinde (Spruchpunkt 1.) unter Bestimmung einer Umsetzungsfrist an (Spruchpunkt 2.). Die Ausführung der Anordnung ist der belangten Behörde du... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid ordnete die belangte Behörde gemäß § 48 Abs. 1 Z 2 Eisenbahngesetz 1957, BGBl. 60 idF BGBl. I 137/2015 (im Folgenden: EisbG), die Auflassung der Eisenbahnkreuzung in km XXXX mit einem öffentlichen Interessentenweg im Gemeindegebiet der Beschwerdeführerin (Spruchpunkt I.) unter Bestimmung einer Umsetzungsfrist an (Spruchpunkt II.). Die Ausführung der Anordnung ist der belangten Behörde durch eine Erklärung einer im Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die XXXX (in der Folge "Beschwerdeführerin"), durch deren Gemeindegebiet die XXXX -Strecke XXXX verläuft, die sich mit vier ihrer Gemeindestraßen kreuzt, stellte als Trägerin der Straßenbaulast am 03.10.2017 durch ihren bevollmächtigten Vertreter beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT/Oberste Eisenbahnbehörde; in der Folge "belangte Behörde") einen Antrag auf Kostenentscheidung gemäß § 48 Abs. 3 Eisbahngesetz 19... mehr lesen...