Norm: EisbG §44 Abs3EKHG §9 Abs2 G
Rechtssatz: Kein Verschulden einer Passagierin, die aus einem stehenden Zug auszusteigen beginnt, wobei sich der Zug ohne jedes Warnsignal in Bewegung setzt, als sie beim Aussteigen bereits das unterste Trittbrett des von ihr benützten Ausstiegs erreicht hat. Entscheidungstexte 2 Ob 70/89 Entscheidungstext OGH 26.09.1989 2 Ob 70/89 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BVIIEisbG §44 Abs3EKHG §9 GEKHG §11
Rechtssatz: Schadensteilung 3 : 1 zu Lasten des Fahrgastes, der auf einen anfahrenden Zug aufspringt, dessen bevorstehende Abfahrt nicht angekündigt war (Berücksichtigung, daß dem Kläger als Pensionist der Beklagten die mit dem Aufspringen auf einen fahrenden Zug verbundenen Gefahren im besonderen Maße bekannt sein mußten). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BVIIaEisbG §44 Abs3EKHG §9 GEKHG §11
Rechtssatz: Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten desjenigen, der entgegen dem Verbot des § 44 Abs 3 EisbG von einem anfahrenden Zug abspringt, wenn dem Eisenbahnbetrieb die Nichtbeleuchtung einer Haltestelle und eine Sorgfaltspflichtverletzung des Schaffners vorzuwerfen sind. Entscheidungstexte 2 Ob 240/81 Entscheidungstext OGH 23.... mehr lesen...
Norm: EisbG §44 Abs3
Rechtssatz: Der Benützer eines Eisenbahnwaggons muß beim Verlassen desselben nicht von vornherein damit rechnen, daß die Plattform vorschriftswidrig nicht gesichert sein könnte. Sein Verweilen auf der ungesicherten Plattform ist solange zulässig, als er den vorschriftswidrigen Zustand nicht erkannte oder erkennen konnte. Entscheidungstexte 2 Ob 5/77 Entscheidungs... mehr lesen...