RS OGH 1977/3/10 2Ob5/77

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Veröffentlicht am 10.03.1977
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Norm

EisbG §44 Abs3

Rechtssatz

Der Benützer eines Eisenbahnwaggons muß beim Verlassen desselben nicht von vornherein damit rechnen, daß die Plattform vorschriftswidrig nicht gesichert sein könnte. Sein Verweilen auf der ungesicherten Plattform ist solange zulässig, als er den vorschriftswidrigen Zustand nicht erkannte oder erkennen konnte.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 5/77
    Entscheidungstext OGH 10.03.1977 2 Ob 5/77
    Veröff: ZVR 1978/227 S 265

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0058065

Dokumentnummer

JJR_19770310_OGH0002_0020OB00005_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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