Norm
EisbG §44 Abs3Rechtssatz
Der Benützer eines Eisenbahnwaggons muß beim Verlassen desselben nicht von vornherein damit rechnen, daß die Plattform vorschriftswidrig nicht gesichert sein könnte. Sein Verweilen auf der ungesicherten Plattform ist solange zulässig, als er den vorschriftswidrigen Zustand nicht erkannte oder erkennen konnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0058065Dokumentnummer
JJR_19770310_OGH0002_0020OB00005_7700000_001