Entscheidungen zu § 11 EisbG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1998/11/19 2Ob19/97a

Norm: EisbG §11EKHG §19 Abs2
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Eisenbahn im Sinn des § 19 Abs 2 EKHG am Unfall beteiligt war, kann von den Gerichten entschieden und es muß nicht gemäß § 11 EisbG die Entscheidung der Verwaltungsbehörde eingeholt werden, weil es nicht darauf ankommt, ob die am Unfall beteiligte Beförderungseinrichtung als Eisenbahn im Sinn des Eisenbahngesetzes zu gelten hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.11.1998

RS OGH 1966/4/29 2Ob80/66

Norm: EisbG §11
Rechtssatz: Eine Entscheidung des BM f V u E über die Qualifikation einer Schienenbahn nach dem EisbG ist nur dann einzuholen, wenn ein Verschulden eines Eisenbahnbediensteten in einem Verstoß gegen spezielle eisenbahnrechtliche Bestimmungen erblickt werden könnte. Entscheidungstexte 2 Ob 80/66 Entscheidungstext OGH 29.04.1966 2 Ob 80/66 Veröff: ZVR 1967/101 S... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.04.1966

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