Norm
EisbG §11Rechtssatz
Eine Entscheidung des BM f V u E über die Qualifikation einer Schienenbahn nach dem EisbG ist nur dann einzuholen, wenn ein Verschulden eines Eisenbahnbediensteten in einem Verstoß gegen spezielle eisenbahnrechtliche Bestimmungen erblickt werden könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0058015Dokumentnummer
JJR_19660429_OGH0002_0020OB00080_6600000_002