Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt insgesamt drei Arbeitsunfälle mit nachstehend beschriebenen Verletzungen: 1. Bei Schleifarbeiten an der Dachkonstruktion des firmeneigenen VW-Busses am 10. 5. 1994 durchschlug ein ca 12 mm langer Metallstift seine Schutzbrille und drang in sein linkes Auge ein und durchbohrte die Hornhaut. Die unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit beträgt ab 20. 1. 2006 weiterhin 15 vH. Eine Veränderung ist nicht zu erwarten. 2. Am 19. 5. 1996 stieß der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt insgesamt fünf Arbeitsunfälle mit nachstehend beschriebenen Verletzungen: 1.) Am 9. 8. 1982 rutschte er während der Arbeit aus, kam zu Sturz und zog sich dabei einen Kahnbeinbruch des linken Handgelenks sowie eine Prellung der Mittelhand links zu. 2.) Am 21. 2. 1984 fiel er beim Abplanen eines LKWs vom Dach und erlitt dabei einen Bruch des rechten Fersenbeines mit einer Bandverletzung. 3.) Am 5. 6. 1987 stürzte er beim Beladen eines LKW-Zuges v... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 502 Abs 1 ZPO ist die Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 19. 2. 1949 geborene Kläger erlitt am 20. 12. 1999 als Schlosser einen Arbeitsunfall, bei dem er sich die Fingerkuppe des rechten Ringfingers abgetrennt hat. Der Kläger war bis 27. 2. 2000 im Krankenstand; ein weiterer unfallkausaler Krankenstand dauerte von 18. 4. bis 24. 5. 2000. Aus der Verletzung resultiert ein Teilverlust des rechten Ringfingers am peripheren Ende des Mittelgliedes bei noch nicht ganz abgeschlossener Narbenbildung. Durch den inkomple... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger zog sich am 28. 4. 1954 bei einem Arbeitsunfall eine schwere Prellung des Beckens und der Lendenwirbelsäule zu. Wegen der Folgen dieses Unfalles bezog der Kläger zuletzt aufgrund des Bescheides der beklagten Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt vom 14. 2. 1956 eine Versehrtenrente von 30 vH der Vollrente als Dauerrente. Grundlage dieses Bescheides war ein Gutachten vom 25. 1. 1956, in welchem - zusammengefasst - von einer unfallbedingten schmerzhaft... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stürzte am 9. 2. 1999 in Ausübung des Dienstsportes beim Aufwärmen durch ein Circletraining vom Sprungbock und zog sich dabei eine Prellung der Lendenwirbelsäule zu. Die beklagte Partei sprach mit Bescheid vom 12. 4. 2000 aus, dass die aus Anlass des Dienstunfalles vom 9. 2. 1999 als Gesamtvergütung im Ausmaß von zuletzt 20 vH der Vollrente bis 30. 11. 1999 gewährte vorläufige Versehrtenrente nicht weitergewährt werde, weil die durch die Unfallf... mehr lesen...
Norm: ASGG §67ASVG §209 Abs1ASVG §210 Abs1ASVG §210 Abs2B-KUVG §108 Abs2
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Versicherungsträger über die Bildung einer Gesamtrente nicht abgesprochen hat, steht der Entscheidung des Gerichtes über die Gesamtrente grundsätzlich nicht entgegen. Entscheidungstexte 10 ObS 184/93 Entscheidungstext OGH 23.11.1993 10 ObS 184/93 Veröff: SZ 66/154 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §183ASVG §210 Abs2B-KUVG §108 Abs2
Rechtssatz: Versäumt der Versicherungsträger die Zweijahresfrist zur Bildung einer Gesamtrente, so überdauern die gesonderten Rentenleistungen als Dauerrenten den Zweijahreszeitraum; die Bildung einer Gesamtrente ist dann gemäß § 94 B-KUVG (§ 183 ASVG) nur mehr bei einer Änderung der Verhältnisse zulässig. Entscheidungstexte 10 ObS 184/93 ... mehr lesen...