Entscheidungen zu § 5 Abs. 1 WaffG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Bvwg Erkenntnis 2020/11/11 W101 2161267-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer erwarb im März 2009 in der Bundesrepublik Deutschland die halbautomatische Schusswaffe – SAR M 41, Kal. 308win., Nr. 182-ND – und importierte sie für sportliche Zwecke mit einer Bewilligung der BH Linz-Land vom 03.03.2009 nach Österreich. Die BH Linz-Land qualifizierte in weiterer Folge diese Schusswaffe als Waffe der Kategorie B und war diese nach entsprechender Meldung des Beschwerdeführers als solche in Österreich regist... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 11.11.2020

TE Bvwg Beschluss 2019/3/13 W136 2170074-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahren und Sachverhalt: 1. Mit Mail vom 30.11.2015 erkundigte sich die BH Gänserndorf bei der belangten Behörde aufgrund einer Anfrage betreffend das halbautomatische Gewehr BR 99, Kaliber 12/76. Die belangte Behörde teilte der BH Gänserndorf am 01.12.2015 mit, dass es sich bei diesem Gewehr, das konstruktiv der Militärwaffe M16 nachgebaut sei, um Kriegsmaterial nach § 1 Abschnitt 1 Z1 lit a der Kriegsmaterial-Verordnung handle. Mit Mail vom 08.12.2015... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 13.03.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2018/11/30 W258 2147271-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (in Folge "BF") stellte am 16.12.2013 einen Antrag auf Erwerb und Besitz eines halbautomatischen Gewehrs G43 zur Ergänzung seiner Sammlung militärhistorischer Waffen. Über Ersuchen der belangten Behörde vom 28.02.2014 bestätigte die Bezirkshauptmannschaft XXXX mit Schreiben vom 05.03.2014 die waffenrechtliche Verlässlichkeit des BF, dass er über eine Waffenbesitzkarte für 50 Schusswaffen der Kategorie B verfüge, er die... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 30.11.2018

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