Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen die am 16. November 2002 gemäß § 13 WaffG von Sicherheitswachebeamten der Bundespolizeidirektion Wels vorgenommene Sicherstellung seines Schlachtschussapparates mit der Nr 2420 samt der dazugehörigen Munition (15 Stück Kartuschen für Viehbetäubungsgeräte) als unbegründet ab. Begründend stellte sie fest, die Ehefrau des Beschwerdeführers habe am 16. November 2002 bei der Bundespolizeidir... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §67a Abs1 Z2;B-VG Art129a Abs1 Z2;SPG 1991 §42 Abs1 Z1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;WaffG 1996 §1;WaffG 1996 §13 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Sicherstellung des Schlachtschussapparates wurde im Beschwerdefall ausdrücklich auf § 1... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §67a Abs1 Z2;B-VG Art129a Abs1 Z2;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;WaffG 1996 §1;WaffG 1996 §12 Abs1;WaffG 1996 §12 Abs3;WaffG 1996 §12 Abs4;WaffG 1996 §13 Abs1 Z1;WaffG 1996 §13 Abs4;WaffG 1996 §51 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Nach der Legaldefinition des § ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §13 Abs1;
Rechtssatz: Da die Bfr nicht nur eine ungeladene Waffe im Kofferraum ihres Pkw hatte, sondern auch zahlreiche Munition, ein Gummiknüppel, ein Gasrevolver und eine Sprühdose mit Reizgas im Kraftfahrzeug gefunden wurden, ist die Annahme gerechtfertigt, dass die Bfr durch missbräuchliche Verwendung von Waffen die öffentliche Sicherheit gefährden kön... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art131a;WaffG 1986 §13 Abs1;
Rechtssatz: Die Verweigerung der Rückgabe einer Waffe nach Abschluss einer Amtshandlung ist wie die Ausübung unmittelbaren Zwanges zu werten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987180182.X01 Im RIS seit 18.01.2007 mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §13 Abs1;
Rechtssatz: Da die Bfr nicht nur eine ungeladene Waffe im Kofferraum ihres Pkw hatte, sondern auch zahlreiche Munition, ein Gummiknüppel, ein Gasrevolver und eine Sprühdose mit Reizgas im Kraftfahrzeug gefunden wurden, ist die Annahme gerechtfertigt, dass die Bfr durch missbräuchliche Verwendung von Waffen die öffentliche Sicherheit gefährden kön... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art131a;WaffG 1986 §13 Abs1;
Rechtssatz: Die Verweigerung der Rückgabe einer Waffe nach Abschluss einer Amtshandlung ist wie die Ausübung unmittelbaren Zwanges zu werten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987010182.X01 Im RIS seit 19.01.2007 mehr lesen...