Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für Überschreitungen der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 Bankwesengesetz bei dem Kunden I. mit dem Sitz in Italien in den Monaten Jänner, Februar und März 1995 sowie bei der "Firma" B. im Februar 1995 für jeweils monatlich aufgeschlüsselte Beträge an Zinsen den (nicht weiter aufgeschlüsselten) Betrag von S 982.050,-- zur Zahlung vor. Des Weiteren wurde die be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §27 Abs2;BWG 1993 §27 Abs3;BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §27 Abs6 Z8;BWG 1993 §30;BWG 1993 §97 Abs1 Z6;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
Rechtssatz: Kreditverbindlichkeiten eines Kunden sind Aktivposten des Kreditinstitutes. Der Hinweis des Kreditinstitutes, dass die Großveranlagungen im Rahmen des Konzerns bei einem ausländischen S... mehr lesen...