Am 26. März 2001 erstattete die Oesterreichische Nationalbank der belangten Behörde den Bericht über die bei der Beschwerdeführerin im Zeitraum vom 19. Dezember 2000 bis 14. Februar 2001 gemäß § 70 Abs. 1 des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 (im Folgenden: BWG), vorgenommenen Erhebungen. Aus diesem Bericht geht hervor, dass die Beschwerdeführerin Teil der nach irischem Recht bestehenden Kreditinstitutsgruppe der AIBC, Dublin (im Folgenden: AIBC), ist. Nach dem BWG bestehe zudem e... mehr lesen...
Index: E1EE3L E0620202037/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen59/04 EU - EWR
Norm: 11997E012 EG Art12;11997E047 EG Art47 Abs2;11997E056 EG Art56;11997E058 EG Art58 Abs3;31992L0121 Großkreditüberwachungs-RL Art4 Abs6;32000L0012 Kreditinstitute-RL Art49 Abs6;BWG 1993 §27 Abs3 Z1 litd;BWG 1993 §30 Abs1;
Rechtssatz: Die im Regelungssystem des § 27 Abs. 3 Z 1 lit. d in Verbindung mit § 30 Abs. 1 BWG umschriebene... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §27 Abs3 Z1 litd;BWG 1993 §30 Abs1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof geht davon aus, dass der Gesetzgeber des BWG den in § 27 Abs. 3 Z 1 lit. d legcit verwendeten Begriff der Kreditinstitutsgruppe in jenem Sinn verstanden haben wollte, wie ihn § 30 Abs. 1 BWG definiert. Dass § 30 Abs. 1 BWG eine solche Definition bezweckt, erhellt auch aus ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die im Regelungssystem des § 27 Abs. 3 Z 1 lit. d in Verbindung mit § 30 Abs. 1 BWG umschriebene Voraussetzung, wonach das übergeordnete Institut der Kreditinstitutsgruppe seinen Sitz im Inland haben müsse, um zu einer Nullgewichtung zu gelangen, verstößt gegen Art. 12 und Art. 56 in Verbindung mit Art. 58 Abs. 3 EG (mit ausführlichen Erläuterungen im Erkenntnis). Im RIS seit 01.04.2003 mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für Überschreitungen der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 Bankwesengesetz bei dem Kunden I. mit dem Sitz in Italien in den Monaten Jänner, Februar und März 1995 sowie bei der "Firma" B. im Februar 1995 für jeweils monatlich aufgeschlüsselte Beträge an Zinsen den (nicht weiter aufgeschlüsselten) Betrag von S 982.050,-- zur Zahlung vor. Des Weiteren wurde die be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §27 Abs2;BWG 1993 §27 Abs3;BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §27 Abs6 Z8;BWG 1993 §30;BWG 1993 §97 Abs1 Z6;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
Rechtssatz: Kreditverbindlichkeiten eines Kunden sind Aktivposten des Kreditinstitutes. Der Hinweis des Kreditinstitutes, dass die Großveranlagungen im Rahmen des Konzerns bei einem ausländischen S... mehr lesen...