I. 1. Nach Durchführung einer öffentlichen, mündlichen Verhandlung am 16.9.1993 und 22.2.1994, wobei die Zeugen/Zeuginnen Ch K, B D, Revierinspektor G B, Revierinspektor H B und Dr. H J L einvernommen wurden, als auch unter Heranziehung des Verwaltungsstrafaktes der belangten Behörde, GZ.: Pst 665/Z/93, sowie unter Zugrundelegung eines medizinischen Sachverständigengutachtens, erstellt von Dr. Egon Skalka, gerichtlich beeideter Sachverständiger, wird nachfolgender Sachverhalt der Entscheid... mehr lesen...
Rechtssatz: Die durch den Distriktsarzt erfolgte Einweisung ohne Willen des Betroffenen in ein Landeskrankenhaus anstatt in eine Anstalt nach § 2 UbG kann nicht als "schonendstes" Mittel "zur Vermeidung einer Einweisung in ein LNKH" entschuldigt werden. So hätte der Betroffene bei einer Einweisung in eine Anstalt nach § 2 UbG die Möglichkeit gehabt, sich einer Aufnahmeuntersuchung nach § 10 Abs 1 UbG zu unterziehen. Auch wären sämtliche Rechtsschutzmöglichkeiten - die das UbG für solche Fä... mehr lesen...