Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 13.10.2009, um 11.30 Uhr, in K, Wd, 1.) Im kleineren Stall 4 Rinder, 2 Kälber, 2 Ziegen und 1 Stier und im Hauptstall 8 Kühe und 5 Kälber gehalten und dabei nicht dafür gesorgt, dass Art, Beschaffenheit, Qualität und Menge des Futters der Tierart, dem Alter und dem Bedarf der Tiere entsprechen müssten. Das Futter müsse so beschaffen und zusammengesetzt sein, dass die Tiere ihr artei... mehr lesen...
Rechtssatz: Als Übertretung des § 38 Abs 3 TSchG iVm Pkt 2.1. der Anlage 4 der 1. TierhaltungsV wurde vorgeworfen, dass den Ziegen keine trockene Liegefläche zur Verfügung gestellt worden sei, die Boxen seien stark verkotet gewesen. Jedoch schreibt die Anlage 4, welche die Mindestanforderungen für die Haltung von Ziegen regelt, in Pkt 2.1. lediglich vor, dass die Böden im Liegebereich der Tiere ausreichend mit Stroh und ähnlich strukturiertem Material einzustreuen sind, wenn sie keine Belä... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Reutte vom 06.12.2006, Zahl SB-49-2006/7, wurde M. B. Folgendes zur Last gelegt: ?Im Zuge einer am 5.4.2006 durchgeführten Überprüfung Ihres landwirtschaftlichen Betriebes in B., wurde vom Amtstierarzt der Bezirkshauptmannschaft Reutte unter anderem festgestellt und beanstandet, dass Sie 1. bei den Ihnen verbliebenen 7 Kühen (Anmerkung: eine Ihrer Kühe musste am 5.4.2006 auf Veranlassung des Amtstierarztes getötet wer... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Reutte vom 06.12.2006, Zahl SB-49-2006/7, wurde M. B. Folgendes zur Last gelegt: ?Im Zuge einer am 5.4.2006 durchgeführten Überprüfung Ihres landwirtschaftlichen Betriebes in B., wurde vom Amtstierarzt der Bezirkshauptmannschaft Reutte unter anderem festgestellt und beanstandet, dass Sie 1. bei den Ihnen verbliebenen 7 Kühen (Anmerkung: eine Ihrer Kühe musste am 5.4.2006 auf Veranlassung des Amtstierarztes getötet wer... mehr lesen...