Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte errichtete eine Wohnhausanlage. Die Kläger, welche damals auf der Suche nach einer geeigneten Eigentumswohnung waren, wurden auf das Bauvorhaben durch ein Baustellenschild aufmerksam. Die Zweitklägerin kontaktierte daraufhin die Erstbeklagte und erhielt in der Folge ein Schreiben der Zweitbeklagten, worin diese darüber informierte, dass sie eine Schwestergesellschaft der Erstbeklagten sei, mit dieser eine Bürogemeinschaft führe und exklusiv mit ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin nahm Hans-Peter B***** im Anlassverfahren auf Zahlung von Provision für die Vermittlung eines Liegenschaftsverkaufs in Anspruch. Der Erfolg ihrer Vermittlungstätigkeit bestand darin, Herrn B***** ein Kaufanbot ihrer 25-%igen Gesellschafterin Sigrid M*****, der geschiedenen Gattin ihres Geschäftsführers, zu unterbreiten. Hans-Peter B***** nahm das Angebot nicht an. Das Landesgericht Wiener Neustadt änderte das klagsstattgebende Urteil des Bezirksgerichts M... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist alleiniger Komplementär einer KG, die ua eine Eigentumswohnung verwaltet. Der Beklagte vermittelte einen Mietvertrag über diese Wohnung, ohne den beiden Mietern diese Verhältnisse schriftlich mitzuteilen. Die Mieter traten ihren Anspruch auf Rückforderung der dem Beklagten bezahlten Provision von 1.254,53 EUR der klagenden Partei, einem im § 29 KSchG genannten Verband, ab. Der Beklagte ist alleiniger Komplementär einer KG, die ua eine Eigentumswohnung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die V***** Projekt***** Gesellschaft mbH (in der Folge kurz Projekt GmbH) kaufte von einem in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Kunden der V***** W***** eine Liegenschaft samt Haus zum Zwecke des Weiterverkaufs. Die Projekt GmbH ist eine 100 %-ige Tochterfirma der V***** Vermietungs- *****gesellschaft mbH (in der Folge kurz Vermietungs GmbH). Diese Gesellschaft ist ebenso wie die klagende Partei eine 100 %-ige Tochter der V*****bank AG (in der Folge kurz B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei, deren Aktienmehrheit (66,7 %) die ***** P***** AG (im Folgenden kurz P***** AG genannt) besitzt, ist Immobilienmakler und -verwalter. Sie wurde von der P*****gesellschaft mbH (im Folgenden nur mehr Fa P***** genannt) als außerbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft ***** W***** - allein - mit der Verwaltung und der Vermittlung des Verkaufs dieses Objekts betraut und bot es mit Schreiben vom 24. 2. 1998 dem Geschäftsführer der erstbekla... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Inhaber der nicht protokollierten Firma I***** und vermittelte der Antragstellerin den Abschluss eines Mietvertrags über eine Wohnung im Haus ***** in*****. Dieses Haus steht im Eigentum der I***** GesmbH & Co KEG. Die Kommanditisten dieser KEG sind unter anderem die Mutter des Antragsgegners mit 12,5 % der Stammeinlage. Persönlich haftende Gesellschafterin und gleichzeitig alleinige Geschäftsführerin der KEG ist die I***** GesmbH, die 1... mehr lesen...
Norm: KSchG §30bKSchG §31 Abs2MaklerG §6 Abs4
Rechtssatz: § 6 Abs 4 dritter Satz MaklerG normiert eine besondere Aufklärungspflicht. Gemäß § 30b KSchG ist, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, die Aufklärung vor Abschluss des Maklervertrages vorzunehmen. Diese Regelung stellt gemäß § 31 Abs 2 KSchG zwingendes Recht dar, von dem nicht zu Lasten des Verbrauchers abgegangen werden darf und ist eine typische Verbraucherschutzvorschrift, die besti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Immobilienmaklerin in der Rechtsform einer GmbH. Mit einem ihrer Geschäftsführer namens Anton L***** besichtigte die Klägerin, welche Interesse am Kauf einer Wohnung hatte, 1996 zunächst drei Wohnungen, wobei ihr L***** jeweils schriftliche Aufstellungen über die Höhe der jeweils anfallenden Vermittlungsprovisionen, Vertragskosten und Steuern ausfolgte. Zu dieser Zeit wollte auch Astrid M***** ihre Eigentumswohnung in Z***** verkaufen, wo... mehr lesen...
Norm: KSchG §30bKSchG §31 Abs2
Rechtssatz: § 30b KSchG ist insoweit zwingendes Recht, als von dieser Bestimmung nicht zu Lasten des Verbrauchers abgewichen werden darf. Entscheidungstexte 10 Ob 335/98g Entscheidungstext OGH 23.10.1998 10 Ob 335/98g Veröff: SZ 71/177 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde das Begehren auf Zahlung von S 28.470,- samt 4 % Zinsen seit 11.7.1996 abgewiesen. Die dazu vom Erstgericht auf Seite 4 bis 5 der Entscheidung getroffenen Feststellungen, auf welche zur Vermeidung von Weitläufigkeiten verwiesen wird, beurteilte das Erstgericht rechtlich wie folgt: Die Streitteile haben einen Pauschalreisevertrag abgeschlossen, bei dem die Beklagte bzw. ihr Erfüllungsgehilfe durch Verzögerung des Abflugs mi... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 Abs1ABGB §919 Satz2ABGB §1165KSchG §31 Abs2 Z1BGB §561i
Rechtssatz: Pauschalreisevertrag - Reisebeginn mit Inanspruchnahme der mit dem Abfluß verbundenen Handlungen der Ticketkontrolle, Gepäckaufgabe etc. Abflugverspätung von 3 1/4 Stunden muß vom Reisenden hingenommen werden. Entscheidungstexte 1 R 123/97b Entscheidungstext HG Wien 25.11.1997 1 R 123/97b ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 Abs1ABGB §919 Satz2ABGB §1165KSchG §31 Abs2 Z1BGB §561i
Rechtssatz: Pauschalreisevertrag - Reisebeginn mit Inanspruchnahme der mit dem Abfluß verbundenen Handlungen der Ticketkontrolle, Gepäckaufgabe etc. Abflugverspätung von 3 1/4 Stunden muß vom Reisenden hingenommen werden. Entscheidungstexte 1 R 123/97b Entscheidungstext HG Wien 25.11.1997 1 R 123/97b ... mehr lesen...