Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte war in der Vergangenheit in seiner Funktion als Repräsentant der Zweitbeklagten für den Kläger als Versicherungsmakler tätig. Nachdem der Kläger einen Neuwagen gekauft hatte, wendete er sich noch am selben Tag an den Erstbeklagten zwecks Abschlusses eines Haftpflichtversicherungsvertrags. Die Sekretärin des Erstbeklagten informierte den Kläger dahingehend, dass der Erstbeklagte die Möglichkeit hätte, günstige Neuwägen zu bekommen. Nachdem der Kl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte vermittelte als selbständiger „Mobilitätsberater“ Verträge über den „Mietkauf“ von fabriksneuen Pkw. Für diese Tätigkeit war er - mit anderen - von einem Schweizer Unternehmen angeworben worden, das ihm das Vertriebskonzept bei einer Schulung erläutert hatte. Durch die Ausschaltung von Zwischenhändlern sollten Rabatte von 25 % auf den Listenpreis ermöglicht werden. Vertragspartner des Kunden sollte ein deutsches Unternehmen werden, das die Fahrzeug... mehr lesen...
Begründung: Ing. Helmut K***** kaufte im Jahre 2000 von der Beklagten als Bauträger Anteile an einer Liegenschaft, mit denen Wohnungseigentum an der Wohnung Nr 6 des Hauses verbunden ist. Mit Kaufvertrag vom 8. 8. 2001 kaufte der Kläger von Ing. Helmut K***** diese Eigentumswohnung. Der Spitzboden (ein räumlich nicht abgegrenzter Dachbodenteil) über der Wohnung Nr 6 ist laut dem Parifizierungsgutachten (Nutzwert-Feststellungsgutachten) Zubehör zu Top 6 und in dieser Form auch im Gr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 10. Mai 1941 geborene Erstbeklagte und der am 3. Juni 1940 geborene Zweitbeklagte lasen Ende 2001 in einer Zeitung ein Inserat der klagenden Partei, in dem „Kredite für Arbeiter, Angestellte, Pensionisten, Staatsbedienstete" angeboten wurden. Dem weiteren Text „JPY-Kredite ab 1,25 % eff. bei Hyp. Kredite (max. 360 Mte.). Beispiele nur mit Zinsen, den Tilgungsträger bestimmen Sie." folgten Beispiele für monatliche Rückzahlungsraten, weiters hieß es „Sofort... mehr lesen...
Begründung: Für erheblich hält die Beklagte in ihrer außerordentlichen Revision die Frage, ob ein Immobilienmakler, der eine Liegenschaft mit konkretem Bauprojekt vermittelt, verpflichtet ist, neben Grundbuch und Flächenwidmungsplan auch den Bebauungsplan einzusehen und diesen dem Auftraggeber mitzuteilen; damit macht die Beklagte jedoch keine Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO geltend: Für erheblich hält die Beklagte in ihrer außerordentlichen Revision die Frage, ob ein Immob... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf Zahlung von EUR 8.027,90 sA (EUR 7.299.26 an Schadenersatz wegen Verletzung der Pflichten des Beklagten als Versicherungsmakler, EUR 728,64 an Einbringungskosten gemäß § 1333 Abs 3 ABGB) gerichtete Klagebegehren ab. Das Erstgericht wies das auf Zahlung von EUR 8.027,90 sA (EUR 7.299.26 an Schadenersatz wegen Verletzung der Pflichten des Beklagten als Versicherungsmakler, EUR 728,64 an Einbringungskosten gemäß Paragraph 1333, Absatz 3, ABGB... mehr lesen...
Begründung: Am 2. 10. 2000 kaufte die Klägerin vom Beklagten Miteigentumsanteile an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum an einer Wohnung (in der Folge kurz Wohnung) untrennbar verbunden war. Diese Wohnung war ihr von einem Immobilienmakler zum Kauf angeboten worden. Sie unterfertigte ein Kaufanbot, in dem festgehalten war, dass die Übergabe der Wohnung binnen drei Monaten nach Unterfertigung dieses Anbots erfolgen sollte. Diese Übergabsfrist wurde gewählt, weil die ... mehr lesen...
Norm: KSchG §30b Abs2MaklerG §3 Abs1
Rechtssatz: Der Immobilienmakler hat (zumindest) Verbraucher darüber aufzuklären, ob der Nutzung der Gebäude zu Wohnzwecken keine rechtlichen, möglicherweise gar nicht behebbare Hindernisse entgegenstehen, die erforderlichen baubehördlichen Bewilligungen also vorliegen. Entscheidungstexte 4 Ob 8/02h Entscheidungstext OGH 28.05.2002 4 Ob 8/02h ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Immobilienmaklerin war von Andreas H***** am 28. 10. 1998 beauftragt worden, den Verkauf seiner Liegenschaft mit drei darauf errichteten und zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden zu vermitteln. Der Auftraggeber, der seit 1980 auf der Liegenschaft wohnte, übergab der Beklagten verschiedene Unterlagen, darunter alte Baupläne, eine Elektrikerbescheinigung für zwei Häuser und die Bescheinigung einer Kanaldichtheitsprobe. Ihm war nicht bekannt, dass zum Teil für di... mehr lesen...
Norm: KSchG §30b Abs2MaklerG §3
Rechtssatz: Sämtliche von § 3 MaklerG oder von § 30b Abs 2 KSchG erfassten Pflichten sind Sorgfaltsverbindlichkeiten im Sinn der herrschenden Terminologie. Entscheidungstexte 5 Ob 43/02p Entscheidungstext OGH 23.04.2002 5 Ob 43/02p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116639 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, ein in § 29 KSchG genannter Verband, dem die Ansprüche der Marlene L***** und des Dr. Gerhard L***** auf Minderung der Maklerprovision und Schadenersatz abgetreten wurden (§ 55 Abs 4 JN), begehrt von der beklagten Immobilienmaklerin, die den Kauf einer Wohnung vermittelt hat und hiebei unrichtige Informationen über den Vollwärmeschutz und die Beheizbarkeit der Wohnung erteilt hatte, die Bezahlung eines Betrages von insgesamt S 225.793,60 sA. Darin ist ent... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung über die Revision nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO ab: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung über die Revision nicht von der Lösung einer ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt das Immobilienmaklergewerbe. Sie erhielt von Rechtsanwalt Dr. Carl B***** einen Vermittlungsauftrag für die Liegenschaft K*****. Rechtsanwalt Dr. Carl B***** handelte als Vertreter von Otto Z*****, dem Eigentümer der Liegenschaft. Zwischen der Klägerin und Dr. Carl B***** wurde vereinbart, dass der Verkäufer keine Provision zu zahlen habe. Die Klägern schaltete in der "Murtaler Zeitung" und in der "Obersteirischen Zeitung" ein Inserat mit folg... mehr lesen...
Norm: KSchG §30b Abs2MaklerG §3 Abs1MaklerG §3 Abs4
Rechtssatz: Kann der Immobilienmakler erkennen, daß das Bestandobjekt für bestimmte gewerbliche Zwecke verwendet werden soll, gehört es zu seinem Pflichtenkreis, den Auftraggeber über die grundsätzliche Eignung des Bestandobjektes für den in Aussicht genommenen Betriebszweck zu unterrichten. In der Regel ist von der das Mäßigungsrecht begründenden Wesentlichkeit der Pflichtverletzung dann ausz... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 GKSchG §30b Abs2
Rechtssatz: Der Immobilienmakler ist Sachverständiger im Sinne des § 1299 ABGB. Der Immobilienmakler hat insbesondere alle wesentlichen allgemeinen Informationen über das Objekt zu erteilen, zu welchen unter anderem auch die Pflicht zur Aufklärung über dessen Eignung für die vom Käufer angestrebte gewerbliche Nutzung zählt. Entscheidungstexte 1 Ob 372/97f ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Immobilienmaklerin. Es wurde am 27.10.1996 von einer Hauseigentümerin der Auftrag erteilt, einen Bestandvertrag über ein im Haus befindliches Gastlokal zu vermitteln. Am selben Tag kontaktierten die Beklagte und ihr Lebensgefährte die Klägerin, weil die Beklagte beabsichtigte, ein Lokal anzumieten, um sich selbständig zu machen. Die Klägerin nannte der Beklagten das Gastlokal, für das sie den Vermittlungsauftrag erhalten hatte. Bereits bei diesem Treff... mehr lesen...